Tätigkeitsbericht 1980-1983 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

Lohnrückmeldung: Bedeutendste Veränderung des Abrechnungssystems in den letzten Jahrzehnten Mit dem 2. Mai 1982 wurde die Abrechnung im Einzelakkord einer neuen Regelung zugeführt. Mit der Einführung der sogenannten Lohnrückmeldung wurde die bedeutendste Veränderung des Abrechnungssystems in den letzten Jahrzehnten vorgenommen. Die Vorbereitungsarbeiten waren sehr umfangreich und wurden zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat im Zuge einer einjährigen Vorbereitungszeit durchgeführt. Zielsetzung dieses neuen Systems war Die wesentlichsten Vorteile der Lohnrückmeldung 1. Die monatliche Ausrechnung des Akkordverdienstes entfällt. 2. Nur eine Angabe des Wunschdurchschnittsverdienstes ist notwendig. 3. Die ältesten Belege werden automatisch zuerst verrechnet. 4. Eine Teilung der Belege ist möglich. 5. Vollständiger Datenschutz des offenen Lohnes. 6. Kein Verfall der abgelaufenen Belege, wobei als offene Lohnhöchstgrenze S 30.000,- derzeit festgelegt wurden. 7. Korrekturen des Bruttolohnes können 1m Einvernehmen mit dem Lohnbüro von der Abteilung und vom zuständigen Betriebsrat veranlaßt werden. 8. Mit einer zusätzlichen' Datenschutzvereinbarung wurde ab Juni 1983 der Ausdruck der zusätzlich mit der Lohnabrechnung dem Dienstnehmer überreicht wird und der sowohl den Sammelbeleg, als auch den offenen Lohn, sowie den Wunschdurchschnitt enthält, als verschlossenes DIN A-4 Kuvert eingeführt. 9. Die Ausstellung von ZA- und ZLBelegen und deren Bestätigungen haben ausnahmslos vom betrieblichen Vorgesetzten und zwar unmittelbar nach Abschluß der Arbeitsleistung zu erfolgen. Mit der Einführung dieses neuen Lohnrückmeldesystems ist es zu einer beträchtlichen Vereinfachung der Abrechnung gekommen, die sowohl dem Dienstgeber, als auch dem Dienstnehmer bei gleichzeitiger voller Wahrung des Datenschutzes, Vorteile bringt. vor allem die Zusammenführung der Stück- und Lohnrückmeldung, die Minimierung der technischen Lohnspitzen und die Verbesserung der Lohnfindung für Akkordarbeiter. Mit der Lohnabrechnung bekommt nun jeder Akkordarbeiter einen Sammelbeleg, in dem alle Lohnbelege ausgedruckt werden, die zur Verrechnung gelangt sind. Dadurch ist eine 100 %- ige Kontrolle möglich. Im Sinne des Datenschutzes hat in die Lohnkartei nur der Dienstnehmer, hinsichtlich der ihn betreffenden Daten, Einsicht. Außer diesem Dienstnehmer nur jene, die er ausdrücklich zu einer Einsichtnahme ermächtigt hat. Aus diesem Grund ist eine Bevollmächtigung zur Einsicht in die Lohnunterlagen einzuholen.

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