Weitblickende Lohnvertragspolitik sichert hohe Einkommen auch in Krisenzeiten Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der abgelaufenen Jahre und die damit verbundene Absenkung der Beschäftigtenzahlen hat in Steyr nicht zu einer Reduzierung der Stundenlöhne geführt. Die vorausschauende Vertragspolitik auf dem Lohnsektor, sowohl beim Zeitlohn als auch Akkordlohn hat die relativ hohen Einkommen unserer Kolleginnen und Kollegen abgesichert. Die Lohnverträge die für den Zeitlohn im Jahre 1971 und für den Akkordlohn im Jahre 1976 abgeschlossen wurden, bilden durch ihre zukunftsorientierte Konzeption gerade in wirtschaftliehen Abschwungphasen die Basis für die lohnpolitischen Aktivitäten der Betriebsräte. Neben der ständigen Kleinarbeit, die durch die Vertrauenspersonen und Betriebsräte im Zeitlohn durch Umstufungen bzw. Anpassungen und Durchsetzung von neuen Arbeitsplatzbeschreibungen, im Akkordlohn durch die qualifizierte Festsetzung von neuen Vorgabezeiten getätigt wurde, ist es mit Hilfe unserer Lohnverträge sogar möglich gewesen, innerbetriebliche Lohnsteigerungen im Ausmaß von rd. S 1,50 / Std., sowohl im Akkord-, als auch im Zeitlohnbereich zu erzielen. Die Tatsache, daß unser Werksdurchschnittsverdienst rund S 90,- beträgt, gegenüber einem Durchschnittslohn in der österreichischen Fahrzeugindustrie von S 74,- beweist, daß es gelungen ist, ein relativ hohes Lohnniveau in unseren Werken wirksam abzusichern. Im Zusammenhang mit der Absicherung der Einkommen unserer Kollegenschaft soll nicht unerwähnt bleiben, daß die im Rahmen der Kurzarbeit bezahlten Ausgleichszahlungen der Firma auf 95 % des Bruttolohnes über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Millionenbeträge verschlungen haben, die der Arbeitnehmerschaft zugute gekommen sind. Ein ähnlicher Erfolg war den Verhandlungen im Rahmen des Krisenplanes insofern beschieden, daß allen Dienstnehmern die im Rahmen des Sonderunterstützungsgesetzes, ein Jahr früher als vorgesehen in den Ruhestand getreten sind, eine Ausgleichszahlung auf 95 % ihres Nettolohnes bezahlt wurde. Auch in der Funktionsperiode 1980-1983 wurden wieder beachtliche soziale und arbeitsrechtliche Fortschritte erzielt Unsere Arbeitsordnung und die innerbetrieblichen Vereinbarungen sind neben den gesetzlichen Bestimmungen der Ausgangspunkt unserer Tätigkeit. So konnten nach vielen Verhandlungen, innerbetriebliche sowie gewerkschaftliche und gesetzliche Vereinbarungen zum Abschluß gebracht werden. □ Firmenpensionszuschuß nach 20 Dienstjahren bzw. 35 Dienstjahren □ Taggeld aus der Krankenzusatzversicherung □ Gesichertes Einkommen durch verbesserte Akkord- und Lohnverträge für Akkord- und Regiearbeiter, sowie für Vorarbeiter und Einsteller □ Zulagenkatalog für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG) D Einführung der Gleitzeit in sehr vielen Regieabteilungen □ Dienstalterszulage □ Lohnfortzahlung bei Überstellung auch für Akkordarbeiter □ Krisenplan, Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze in wirtschaftlichen Abschwungphasen D Soziallohn mit 90 bzw. 95 Prozent des letzten Durchschnittsverdienstes von 13 Wochen □ Kostenlose Kur- und Erholungsaufenthalte □ Jubiäumsgabe von einem, zwei bzw. drei Monatsbezügen nach 40 Dienstjahren □ Anhebung der Sätze für die Treueprämie (für das Jahr 1982 keine Auszahlung) □ Begräbniskostenbeihilfe □ Zusatzurlaubstage für Invalide □ Weihnachtspaketeaktion und Weihnachtsfeiern für Kinder und Pensionisten □ Vielseitige und preiswerte Urlaubsangebote für Werksangehörige und deren Familien (Sommer und Winter) □ Erinnerungsgeschenke des Betriebsrates bei Firmenjubiläen und Pensionierung □ Günstige Werksverpflegung in unseren modernen Werkskantinen D Freizeit bei Dienstverhinderung, über den Kollektivvertrag hinausgehend □ Mehrurlaub ab 1. 1. 1984 durch die Novellierung des Urlaubsgesetzes □ Sonderunterstützung bei Frauen mit dem 54. Lebensjahr, bei Männern mit dem 59. Lebensjahr □ Forcierter Wohnungsbau durch den Betrieb und damit mehr Möglichkeiten □ Verbilligte Hauspreise und zinsenlose Kredite bei Ankauf von Fahrzeugen (PKW, Fahrräder und Motorräder) □ Erhöhte Prämien bei Verbesserungsvorschlägen □ Unterstützungsregulativ des Betriebsrates bei Erkrankungen, Kur- und Erholungsaufenthalten, sowie bei Todesfall □ Verpflegungskostenzuschuß für Hochschüler und Zuwendungen aus dem BRFonds für Hochschüler und Schüler mit gutem Lernerfolg an Mittleren und Höheren Lehranstalten □ Weiterer Ausbau bzw. Sanierung unserer Sozialräume □ Humanisierung und Verbesserung unserer Arbeitsplätze □ Subventionen an Sport- und Kulturvereine □ Gute ärztliche Betreuung und Zahnbehandlung □ Verlosung aus dem Paul Götzl-Fonds □ Verbilligte Aktionen (Brennstoff etc.) □ Verbilligte Arbeitskleidung □ Monatliche Information durch unsere Betriebszeitung ''GEMEINSAM'' □ Sprechtage der Pensionsversicherungsanstalt beim Betriebsrat □ Steuerabschreibung und Beratung durch das Finanzamt im Betrieb
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