Steyr-Daimler-Puch AG - Werk Steyr Angestellten Betriebsrat 1968-1971

So :äa.te cf(.eistungen Dafür hat der Betriebsrat eigene Richtlinien beschlos- sen, wobei nachstehende Aufstellung den letzten Stand ergibt. Die Richtlinien werden den Betriebsrä- ten und Vertrauenspersonen ausgehändigt . 1. Heiratsspende S 300.- Voraussetzung ist eine einjährige Betriebszugehö- rigkeit und die Vorlage der Heiratsurkunde. Sind beide Ehepartner Angestellte, so gebührt jedem der Zuschuß. 2. Spende bei Pensionierung S 500.- Diese wird anläßlich der Pensionierung gewährt und soll zum Ankauf eines Geschenkes verwendet werden. 3. Krankenunterstützung S 300.- monatlich Diese gebührt, wenn nur mehr halbes Gehalt oder nur mehr das Krankengeld allein bezogen wird. Im Falle einer Ergänzung auf den vollen Gehaltsbezug entfällt diese Unterstützung . Sie entfällt auch dann, wenn während des größten Teiles des Monats vol- ler Gehaltsbezug gewährt wurde. 4. Krankenbesuch S 40.- Zur Besorgung eines Besuchsgeschenkes durch den zuständigen Betriebsrat oder Vertrauensmann wer- den bis zu S 40.- pro Fall gewährt. Anspruch be- steht bei Spitalspflege oder einem mehr als 7-tägi- gen Hausaufenthalt. Der Ankauf ist zu belegen und Betriebsbüro abzurechnen . 5. Sterbegeld S 500.- Bei Ableben eines im aktiven Dienst stehenden Angestellten. Der Betrag gebührt dem Hinterblie- benen, der die Sterbeurkunde vorlegt . 6. Kranzspende S 300.- Zur Beerdigung (Veraschung) eines während der Dienstzeit verstorbenen Angestellten. 7. Spende für Präsenzdiener S 200.- Diese wird einmal während der Ausübung der Prä- senzdienstpflicht zugewendet und zum 1. Mai oder zu Weihnachten des laufenden Jahres ausbezahlt. 8. Sonstige Unterstützungen Diese werden nach Anfall in den laufenden Sit- zungen des Betriebsrates besprochen und nach Bedarf beschlossen . In dieser Periode wurden nam- hafte Beträge ausgeworfen, wozu besonders eine Spende an den Osterreichischen Herzfond in der Höhe von S 20 .000.- zählt. Gerade die Angestellten sind infolge ihrer Tätig- keit den Herz- und Kreislauferkrankungen ganz be- sonders ausgesetzt, sodaß wir dies als eine solida- rische Verpflichtung im Interesse aller Herzkranken betrachten . 9. Lehrlingsspende S 300.- bzw. 500.- Zu den jüngsten Beschlüssen im Angestelltenbe- triebsrat gehört die Gewährung einer Freispre- chungsspende an kfm. Lehrlinge, die erstmals 1971 vergeben wird und bei erfolgreichem Abschluß S 300.- beträgt, sowie bei Beendigung der Lehr- zeit mit Vorzug mit S 500.- festgelegt ist . 10. Lernprämie S 300.-.

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