Steyr-Daimler-Puch AG - Werk Steyr Angestellten Betriebsrat 1968-1971
f3etrie6ssic/Jerbeit und Ar6eitsinspektora.t Unter Betriebssicherheit verstehen wir als Ange- stellte nicht nur die Vermeidung und Beseitigung von Unfallgefahren, sondern auch Angelegenheiten des Umweltschutzes, der Büroraumsituation und die Si- cherung der Gesundheit. Zu diesem Zweck ist sowohl eine Unfallstelle im Betrieb, besetzt durch Ing. Enzen- ebner und im weiteren Sinne als Oberwachungsorgan das Arbeitsinspektorat des Landes Oberösterreich eingesetzt. Die laufenden Besichtigungen des Betrie- bes, an denen der Beriebsrat teilnimmt, werden un- sererseits sehr ernst genommen. Ein entsprechendes Augenmerk fällt dabei auf die Bü- roraumgestaltung, Belichtungs- und Beleuchtungs- stärke, Belüftung, Temperatur, Rauminhalt usw. Die Tatsache des enormen Zuwachses an Angestellten wurde bei der Schaffung neuer Büroräume noch nicht genügend berücksichtigt. Gemäß Bericht dei" Werks- planung sind zwar einige Millionen Schilling für die- sen Zweck im Budget präliminiert, es war jedoch noch nicht möglich alle Vorhaben in die Tat umzusetzen. Der Neubau des Konstruktionsbüros mit der Unter- bringung der Werksplanung und Kontrolleitung, anläß- lich der 100-Jahr-Feier war der erste Anstoß. Weitere Ausbauten erfolgten inzwischen im Vorrichtungskon- struktionsbüro. In Kürze werden die tristen Büroraum- verhältnisse in der Arbeitsvorbereitung der Vergan- genheit angehören, wenn die umgebauten Räume zwi- sehen KB und VKB fertiggestellt und die Arbeitsvor- bereitung dort einziehen kann. Darüber hinaus wurden kleinere Bereiche ebenfalls verbessert . Dennoch ist der Bedarf an Büroräumen wesentlich größer als Raum geschaffen wurde, sodaß diesem Moment unsere größte Aufmerksamkeit gehört. Ein von uns bei der Werksdirektion betriebenes Vorhaben, die Büroräume der Fakturenrevision umzugestalten, konnte leider noch nicht verwirklicht werden, steht aber im Programm. Im Wälzlagerwerk wurden ebenfalls einige Umbauten vorgenommen, die infolge des relativ konstanten Per- sonalstandes vorläufig ausreichen. Ober diese speziellen Angestelltenprobleme hinaus hat das Arbeitsinspektorat darüber zu wachen, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes , des An- gestelltengesetzes, Mutterschutzgesetzes, Betriebs- rätegesetzes, Feiertagsruhegesetzes, das Gesetz über die Frauennachtarbeit usw. eingehalten werden . Ein besonderes Gewicht wird dem Jugendbeschäftigungs- gesetz beigemessen. Betriebsrat, Arbeiterkammer und Gewerkschaft be- mühen sich ihrerseits durch besondere Organe um den Unfall- und Verwendungsschutz. Als Behörde je- doch, die bescheidmäßige Entscheidungen veranlas- sen kann, tritt allein das Arbeitsinspektorat auf.
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