Steyr-Daimler-Puch AG - Werk Steyr Angestellten Betriebsrat 1968-1971

Ar6eitsordnunfj Die seit vielen Jahren bestehende Arbeitsordnung wurde 1970 zum letzten Mal novelliert und in ver- schiedenen Punkten günstig verändert. In diese Arbeitsordnung fallen das Dienstjubiläum mit verbesserten Dienstzeitanrechnungen, eine übekollek- tivvertragliche Freizeitgewährung bei bestimmten An- lässen, das betriebliche Vorschlagswesen, die Alters- versorgung, Fahrtkostenvergütung u. v . m. K O H L E N D E P U T AT : Gemäß AO gebühren 1.000 kg Braunkohlenbriketts für Haushaltsvorstände und die halbe Quote für Alleinstehende, außerhalb des Familienverbandes lebende Dienstnehmer. Bezie- her des großen Firmenpensionszuschusses erhalten ebenfalls 1.000 kg jährlichen Kohlenzuschuß. Der Ko- stenantei I des Beziehers beträgt 27 % oder minde- stens S 200.- bzw. S 100.- für die halbe Quote. WEIHNACHTSZUWENDUNG: Jährlich S 100.- für jedes Kind, bei Vorlage der Kin- derbeih il fenkarte und eine 13. Firmenpension für Zu- schußpens ion isten . HEIRATSSPENDI; S 500.- bei einjähriger Betriebszugehörigkeit. G E B U R T S Z U SC H U S S : Je Kind S 300 .-. BEGRÄ BNISKOSTENBEIHILFE: Einmalige Beihilfe von S 1.000.- für die Witwe, falls der Dienstnehmer in der aktiven Dienstzeit verstarb . Bei Betriebsunfall erhöht sich der Betrag auf S 6.000.-, dieser Betrag steigert sich auf S 8 .000 .- bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern. Verunglückt ein Lediger tödlich, ohne Kinder, haben Eltern oder Geschwister, wenn der Verstorbene maßgeblich für diese gesorgt hat, Anspruch auf S 4.000.-. SONDERURLAUB F0R INVALIDE: 2 Tage pro Dienstjahr bei Invalidität von 25 bis 50 % . 3 T age bei 50 bis 70 % iger Invalidität und 4 Tage bei mehr als 70 % iger Berufsunfähigkeit. Dieser Ur- laub wird nicht auf den Gebührenurlaub angerechnet. M U T TE R SC H U TZ : Vom Beginn der Schutzfrist bis zur Entbindung leistet das Unternehmen einen freiwilligen Zuschuß von 25 % , nach der Entbindung, bis längstens acht Wochen, 50 % des letzten vollen Nettobezuges. U B E R ST U N D E N Z U S C H LA G : Entgegen den Kollektivvertragsbestimmungen werden, gemäß Ver- einbarung von 1971, sämtliche Oberstunden mit einem mindestens 50 % igen Zuschlag vergütet. Dies gilt auch für weitere Arbeitszeitverkürzungen . VERBESSERTE TREUEPRÄMIE: Diese, 1969 von einer Werksaktie auf eine Treueprä- mie geänderte Leistung betrug je nach Dienstjahren gestaffelt S 250.- bis S 1.000.-. über Vorschlag des Angestelltenbetriebsrates verhandelte der Zen- tralbetriebsrat eine Verbesserung, die eine Staffe- lung von S 300.- bis S 2.000.-_ vorsieht . Und zwar : 1 3 Jahre s 300.- 3 5 Jahre s 450 .- 5 10 Jahre s 550.- 10 15 Jahre s 650.- 15 - 20 Jahre s 800 .- 20 - 25 Jahre s 900.- 25 - 30 Jahre s 1.100.- 30 - 35 Jahre s 1.300.- 35 - 40 Jahre S 1.500.- 40 - 45 Jahre S 1.800 .- über 45 Jahre S 2.000.- Zu diesen aufgezeigten freiwilligen Leistungen kom- men pro Jahr 60.000 km für die Werksautobusse an- äßlich der Uraubsaktionen, Siedlerkredite, Erholungs- und Kuraufenthalte in werkseigenen Heimen, verbil- ligtes Kantinenessen, eine werkseigene Unfallstation, Werksbücherei, eine Studentenförderung und schließ- lich auch die Ermäßigung beim Bezug von Fahrrädern, Mopeds und PKWs, für die ein Rabatt von 12.5 bis 25 % gewährt wird.

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