Tätigkeitsbericht 1974-1977 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

58 Der Zentralbetriebsrat und seine Aufgaben Eine gesetzliche Koordinierung aller Betriebsratskörperschaften, sowohl der Angestellten wie auch der Arbeiter eines Konzernes bzw. Unternehmens, stel lt der Zentralbetriebsrat dar, welcher ebenfalls Im Arbeitsverfassungsgesetz verankert ist. Auch der Zentralbetriebsrat wird periodisch in dreijährigen Abständen, analog den Betriebsratswahlen, von allen in die Betriebsratskörperschaften eines Unternehmens gewählten Betriebsräte gewählt. Bei der letzten Zentralbetriebsratswahl unseres Konzerns, die am 28. Februar 1975 in Steyr stattfand, wurden von den insgesamt 160 stimmberechtigten Betriebsratsmitgliedern, 26 ZENTRALBETRIEBSRÄTE und ebensoviele in den Ersatz gewähltl Aufgrund der abgegebenen Stimmen bzw. deren Gewichtung, die ebenfalls im Gesetz vorgesehen ist, entfielen auf die Liste der sozialistischen Gewerkschafter 23 Mandate, Liste der christlichen Gewerkschafter 2 Mandate und Liste des gewerkschaftlichen Linksblocks 1 Mandat. Aus dem Gremium des Arbeiterbetriebsrates der Werke in Steyr gehören dem Zentralbetriebsrat demnach folgende Betriebsratskollegen an: Sepp SCHMIDL(Obmann des Zentralbetriebsrates) Hans HEIGL(Obmannstellvertreter des Zentralbetriebsrates) Konrad KINZELHOFER Ernst HASENLEITHNER Karl-E. PISTEK Ernst PLATZER Walter KIENESBERGER (alle von der sozialistischen Gewerkschaftsfraktion). Im Verhandlungskomitee des Zentralbetriebsrates sind seitens unserer Mitglieder die Obmänner Schmidl und Heigl vertreten, ebenso im Komitee bzw. Kuratorium Vasoldsberg und Badgastein. Außerdem wurden mit einstimmigem Beschluß beide als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat des Unternehmens entsandt, wobei in weiterer Folge BRO Heigl für den Arbeitsausschuß des Aufsichtsrates bestel lt wurde. Ihre Aufgabe und ihr Streben ist es auch hier, auf höchster Ebene die Interessen der Arbeitnehmer, natürlich unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens, bestmöglich zu vertreten. Auch der Zentralbetriebsrat hat sich zu Beginn der Funktionsperiode ein sehr umfangreiches Arbeitsprogramm erstel lt, welches sich auf Konzernebene bezieht und ebenfalls in fast allen Punkten verwirklicht werden konnte. Die wesentlichsten Errungenschaften des Zentralbetriebsrates, die für den ganzen Konzern Gültigkeit haben, haben wir bereits in der Erfolgsliste des Arbeiterbetriebsrates inkludiert (Treueprämie, Firmenpensions zuschüsse, etc.).

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2