Tätigkeitsbericht 1974-1977 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

47 Sterbeunter stützung bzw. Begräbniskosten Heirats- und Geburtenbeihilfe Seitens der Firma konnten folgende Sozialleistungen erwirkt werden: Begräbniskosten bei Tod eines aktiven Dienstnehmers S 1.000, bei tödlichem Arbeitsunfal l S 6.000, bei mehr als 2 hinterbiiebenen, unterhaitsberechtigten Kindern erhöht sich dies auf S 8.000, bei Ledigen mit Unterhaltspflicht(Näheres siehe AO, Seite 21) S 4.000, Hier gewährt die Firma als Soziaiieistung eine Heiratszuwendung von S 500, bei Geburt eines Kindes S 300, (Näheres siehe AO, Seite 20) Kranken-ZusatzVersicherung bei der Wiener Städtischen Versicherung in dieser Funktionsperiode konnte der Betriebsrat erreichen, daß die Beitragsleistung der bisher auf freiwi l l iger Basis möglich gewesenen Zusatz versicherung (Taggeidversicherung) für Werksangehörige ab 1 .01.1 975 durch die Firma übernommen wurde! Darüber hinaus können auffreiwi l liger Basiszum gleichen Monatsbeitrag von S11,50auch Familienangehörige (Gattin und Kinder) mitversichert werden.(Anmeidemögiichkeiten jeweils zum Jahresende). Diese ßeifragsieistung erfolgt im Lohnabzugswege. LEISTUNGEN AUS DIESER ZUSATZVERSiCHERUNG Taggeld bei Spitaisaufenthait (140 Tage pro Kalenderjahr) S 30,— Taggeid bei Kur- und Erhol ungsaufenthalt (bis 28 Tage pro Kalenderjahr) S 24,— Entbindungskostenpauschaie (anstelle des Krankenhaustagegeldes, auch bei Heiment bindung S 300,— Kran ken haustransportkostenverg ütu ng (soweit die Kosten nicht durch die Krankenkasse gedeckt werden) S 150,— infoige Pensionierung ausscheidende Werksangehörige haben ebenfal ls die Möglichkeit, auf freiwi l l iger Basis in dieser Gruppenversicherung zu verbleiben, doch ist eine diesbezügliche Anmeldung Im BR-Büro erforderlich, da ansonsten mit Firmenaustritt die Zusatzversicherung erlischt. Eine wesentliche Verbesserung dieser Zusatzversicherung konnte der Betriebsrat vor kurzem erreichen: Ab 1 .07.1977 wurde die firmenseits übernommene Beitragsieistung für al le Dienstn^hmer von bisher S 11,50 auf S 20,— erhöht, damit verdoppein sich die Leistungsbeiträge wie folgt Krankenhausgeld S 60,— Taggeld bei Kur- und Erholungsaufenthalt S 50,— Entbindungskostenpauschaie S 600,— Fahrtkostenvergütung S 290,— Betriebsintern verbesserter Mutterschutz Außer den gerade in den letzten Jahren auf Gesetzes- wie auch auf Koiiektivvertragsebene erfolgten wesent l ichen Verbesserungen des Mutterschutzes sind wir nach wie vor stolz auf unsere seit Jahren bestehende und in der AO verankerte innerbetriebl iche Zuwendung. Während der Schutzfrist wird seitens des Unternehmens eine freiwil l ige Zuwendung in der Höhe von 25 bzw. 50% des alten ungekürzten Nettobezuges gewährt,(siehe AO, Punkt 34). Diese Zuwendung beträgt 25% für die Zeit von 8 Wochen vor der Entbindung, 50% für die Zeit von 8 Wochen nach der Entbindung.

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