46 Stammpersonal In der AO, Pkt. 24 konnte ferner verankert werden, daß Dienstnehmer nacti 15-jähriger ununterbrochener und zufriedenstellender Dienstzeit im Betrieb in Fragen der Erhaltung des Arbeitsplatzes und bei Bewerbung um einen höherwertigen Arbeitsplatz, wenn im übrigen gleiche Voraussetzungen vorliegen, bevorzugt behandelt werden. Dienstzeit anrechnung Für die Berechnung der Dienstzeiten für das Dienstjubiläum, der Flöhe der Weihnachtsremuneration und der Abfertigung werden alle im Unternehmen effektiv zurückgelegten Dienstzeiten zusammengerechnet. Für die Bemessung des Urlaubsausmaßes gi lt eine gesonderte Regelung (Näheres siehe AO, Pkt. 13). Höhere Prämien In einem mitl. 11. 1975 novel l ierten Statut für das Vorschlagswesen sind die wichtigsten Hinweise für Verbesserungs vorschläge Soziallohn und Richtlinien für die Verbesserungsvorschläge verankert. Jedem Werksangehörigen wurde dieses Statut ausgefolgt. Die darin enthaltenen Sätze sehen Prämien bis max. S 50.000,— bzw. weitere 10% der Einsparung über S 500.000,— hinaus vor. Die Gesamtsumme der in den letzten drei Jahren ausbezahlten Prämien beträgt S 1,153.540,— davon 1974 S 257.240,— 1975 S 160.45Ö,- 1976 S 394.400,- bis August 1977 S 341.450,- Die Tabelle ist wertgesichert, das heißt, sie wird vereinbarungsgemäß alle zwei Jahre dem Verbraucherpreis index I angepaßt. Die so errechneten Prämien werden auf das nächste Vielfache von S 50,— aufgerundet.(Näheres siehe Statut)! Arbeitnehmer, die nach dem 55.(Frauen nach dem 50.) Lebensjahr wegen ihres Gesundheitszustandes nach einem Gutachten des Werksarztes zu einer leichteren bzw. weniger bezahlten Arbeit versetzt werden, erhalten einen Lohnausgleich bzw. Sozial lohn bis zu 85 bzw. 90 Prozent des Altlohnes. Voraussetzung ist, daß sie 25 effektive Dienstjahre nachweisen und der Lohnausfal l nicht durch den Bezug einer Invaliditäts- bzw. Versehrtenpension ausgeglichen wird. Bei 35 effektiven Dienstjahren wird die Alters begrenzung um fünf Jahre herabgesetzt. Grundlage für die Berechnung ist der Akkorddurchschnitt der letzten drei Monate. Die Höhe der Ausgleichszulage richtet sich nach der Differenz zwischen Alt- und Neulohn. Bei einer Dienstzeit von 25 bis 30 Jahren wird auf85%, bei mehr als 30 Dienstjahren wird auf90% ergänzt! WEITERE VERBESSERUNGEN Soziallöhner, denen kein Sozialarbeitsplatz zugeteilt werden kann, daher auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben, erhalten eine 10 bis 15%ige Zulage, vorausgesetzt, daß sie die sonstigen Bedingungen des Soziallohnes erfüllen. Außerdem trat mit 1. 07. 1977 eine Akkordzulage für Dienstnehmer mit 35 Dienstjahren in Kraft, welche pro Stunde S 3,— beträgt, auch dies ist ein Ausgleich für den altersbedingten Leistungsabfal l . InvalidenZusatzurlaub Arbeitnehmer mit 25- bzw. 50-prozentiger Invalidität(EVM) erhalten einen bezahlten Sonderurlaub von 2 Tagen pro Dienstjahr. solche mit 50 bis weniger als 70 Prozent 3 Tage mit 70 Prozent und mehr 4 Tage Dieser bezahlte Sonderurlaub wird zusätzlich zum Gebührenurlaub gewährt.
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