Tätigkeitsbericht 1974-1977 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

42 Kassabericht FÜR DIE FUNKTIONSPERIODE 1974-1977 Berichtszeitraum 31. 8. 1974 bis 10. 8. 1977 Der Betriebsratsfond ist die finanzielle Grundlage unseres Betriebsrates zur Deckung aller Ausgaben für die kulturelle und soziale Betreuung unserer Kollegenschaft, wie auch für die Geschäftsführung des Betriebsrates. Die Voraussetzung dafür sind die Einnahmen durch die Betriebsratsumlage und sonstige dem Betriebsratsfond zufließende Geldmittel bzw. Zuschüsse. Kassastand am 31. 8. 1974 S 5,176.193,60 Zugang im Berichtszeitraum S 14,775.104,83 Summe 5 19,951.298,43 Ausgaben im Berichtszeitraum S 12,933.201,09 Kassastand am 10. 8. 1977 S 7018.09734 Entlastung des Kassiers Kuiturelle und soziale Leistungen Auszug aus dem Unterstützungs regulativ Die Kassengebarung wurde streng nach den Beschlüssen des Betriebsrates durchgeführt. Die Ausgaben, soweit sie nicht durch das Unterstützungsregulativ geregelt sind, wurden nur nach sorgfältiger Prüfung auf ihre Notwendigkeit vorgenommen. Die Tatsache, daß der Großtei l unserer Gesamtausgaben auf Unterstützungen und Betreuung entfallen, zeigt, daß die Betriebsratsumlage zum größten Teil wieder unseren Kolleginnen und Kollegen zugute kommt. Die Kassenverwaltung ist einwandfrei durchgeführt worden, was auch von der Arbeiterkammer als oberstes Kontrollorgan bestätigt wurde. Diese Kontrolle, welche halbjährlich durchgeführt wird, sowie die monatliche Überprüfung durch unseren Kassenprüfer haben stets die widmungsgemäße Verwendung der Betriebsrats gelder festgestel lt. KONTROLLORGANE DES BETRIEBSRATSFONDS: Erwin Bri l l inger(HW) Für die Revision der Arbeiterkammer Walter Huber(WW) Roman Hulan Dazu zählen die ürlaubsaktionen mit Abteilungsausflügen und sonstige Veranstaltungen einschließlich Sport S 924.435,68 Zuschüsse für Theaterabonnement, Kulturveranstaltungen, ünterstützungen an Sport- und Kulturvereine u.V.m S 1,838.442,86 Zuschüsse für die Weihnachtspaketaktion für Werkspensionisten und Kinder S 3,645.756,30 Ünterstützungen im Krankheitsfalle, bei Kur, Erholung und Todesfal l S 1,077.600,— Lernprämien, Stipendien an Hochschüler, Muttertagsausflüge und sonstige soziale Leistungen S 166.240,12 KRAN KENUNTERSTÜTZUNGEN Arbeitskolleginnen und -kollegen können innerhalb von zwölf Monaten Krankenunterstützungen im Höchst ausmaß von S 800,— beziehen. Diese gliedern sich: Für Krankenstandzeiten, die nach Ablauf der Lohnfortzahlung l iegen, vorausgesetzt, daß es sich um einen ununterbrochenen Krankenstand handelt, werden nach sechs Wochen S 200,— nach weiteren drei Wochen S 200,— nach weiteren drei Wochen S 400,— Krankenunterstützung gewährt!

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