34 Der Betriebsrat hat in dieser Situation als vordringlichste Aufgabe eine massive Erhöhung der innerbetrieb lichen Akkordrichtsötze ins Auge gefaßt und ist deshalb mit der Firmenleitung in Verhandlungen getreten. Nachdem die Bereichsleitungen anfänglich gegen eine Erhöhung bzw. Novel l ierung des Vertrages Stellung bezogen hatten, war es schließlich doch möglich, eine Erhöhung der Akkordrichtsätze und Minutenfaktoren, bei gleichzeitiger Rückrechnung der Vorgabezeiten um 35% durchzusetzen I Der Betriebsrat betrachtete diesen Erfolg jedoch nur als ein Etappenziel. Weitere Verhandlungen brachten einen neuen Akkordvertrag, der unter dem Namen Band b reiten Ioh nord n u ng mit 1. 2. 1976 in Kraft getreten istl DIE VORTEILE DIESES NEUEN VERTRAGES Durch detai l l ierte Bestimmungen wird die Handhabung aller Akkordfrogen weitgehend geregelt und der tägliche Streit bei Zeitaufnahmen gemildert. Wenn der Verdienst nicht im Rahmen der Bandbreite zu l iegen kommt, ist eine Überprüfung und Korrektur möglich. Alle strittigen Akkordangelegenheiten müssen in einer vom Betriebsrat und von Firmenvertretern pari tätisch besetzten Kommission geregelt werden. AB 1. JULI 1977 NEU! Die Zuschläge für unbeeinflußbare Zeitanteile wurden in der Form geändert, daß nunmehr ab einem unbe einflußbaren Antei l von über 20 Prozent ein Zuschlag in der Höhe des durchschnittlichen Werks-LEG bezahlt wird. Bei hochautomatisierten Maschinen und Anlagen kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat ein Mengenund Nutzungsschreiber angebracht werden. Trifft dies zu, so erhält der betreffende Dienstnehmer einen Festlohn in der Höhe von drei Prozent unter der Knicklinie seiner Lohngruppe. Ein großes Problem stel lte immer die Beschäftigung unserer älteren bzw. gesundheitlich bereits beeinträchtig ten Kolleginnen und Kollegen im Akkord dar. Es war oft nicht möglich, sogenannte Soziallohn-Arbeits plätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stel len. Der Punkt 32 der Arbeitsordnung wurde nun dahingehend erweitert, daß die betreffenden Kolleginnen und Kollegen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auf ihrem Akkordarbeitsplatz verbleiben können und eine Ausgleichzahlung von zehn bzw. fünfzehn Prozent auf ihren Durchschnittsverdienst erhalten. Ab 1. Juli 1977 erhalten Dienstnehmer, die 35 Dienstjahre im Betrieb aufweisen und überwiegend im Akkord beschäftigt waren, eine Akkordzulage von S 3,— pro Stunde! Prämienlohn Neben Akkord- und Zeitlohn gibt es auch den Prämienlohn. Dieser hat als Ausgangsbasis das innerbe triebliche Lohnschema, darauf baut sich eine Prämie auf, die nach Ausstoß, Qualität oder Quantität bemessen wird. Entlohnung für Vorarbeiter und Einsteller Für die Entlohnung der Vorarbeiter und Einsteller wurde eine eigene Vereinbarung abgeschlossen. Der Arbeitslohn setzt sich aus dem Kollektivvertragshöchstlohn (Ausgangslohn) und dem Steigerungsbetrag in Prozenten vom Ausgleichslohn zusammen. Dies ergibt den betrieblichen Grundlohn. Dazu kommt die Akkordzulage und Ausgleichszulage, sowie die Vorarbeiter- bzw. Einstellerzulage. Auf diesen Lohn können maximal noch fünf Leistungspunkte erreicht werden. Mit 1 . Jul i 1977 wurde der Vorarbeiter- und Einstel lervertrag novel l iert. Dabei konnten folgende Verbesserungen erreicht werden:
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