33 Lohnpolitik EIN ZENTRALES THEMA UNSERER BETRIEBSRATSTÄTIGKEITI Erreichtes sichern, die Zukunft gestalten! Dieses Motto war auf dem Lohnsektor Grundsatz unseres Handelns. Gerade in einer Phase der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung ist es für den Betriebsrat schwierig, den lohnpolitischen Vorstellungen der Kollegen schaft zu entsprechen. Es galt daher, die Vielzahl der innerbetrieblichen Vereinbarungen und mündlichen Abmachungen zu kodifi zieren, d. h. zusammenzufassen und in übersichtlich gegliederte Verträge zu bringen. Verträge, die bereits Erreichtes sichern und neue, bessere Wege und Möglichkeiten für die Dienstnehmer unserer Werke eröffnen! Regielohn Was den Zeitlohn anbelangt, so wurde für diese Lohnform ein geeigneter Vertrag bereits im Jahre 1971 zum Abschluß gebracht. Dieser Vertrag ist nunmehr sechs Jahre in Kraft und kann daher im Lichte unserer Er fahrungen betrachtet, als erfolgreich für unsere Kolleginnen und Kollegen gesehen werden. Dieses Vertragswerk basiert auf einer Arbeitsplatzbewertung, die in langwierigen Verhandlungen eigens für die spezifischen Gegebenheiten unseres Werkes zurechtgeschneidert wurde. Die Bewertung jedes Arbeitsplatzes erfolgt in einer paritätischen, von Unternehmens- und Dienstnehmervertretern beschickten Kommission und wird ohne Ansehen der Person, die an diesem Arbeitsplatz beschäf tigt ist, ausschließlich nach objektiven Bewertungsmerkmalen vorgenommen. Das Ergebnis dieser Bewertung wird in Arbeitswerten ausgedrückt und legt den Grundlohn fest. Auf diesen baut sich ein Leistungslohnanteil auf, der aufgrund seiner objektiven Merkmale einfließt. Zusammenfassend können wir feststellen, daß durch diesen Vertrag ein höheres Maß an Gerechtigkeit und Objektivität bei der Lohnfindung, ein echtes Mitwirkungsrecht des Betriebsrates in der paritätischen Lohnkommission, für al le Kolleginnen und Kollegen (auch für Neueintritte) bei gleicher Arbeit — gleicher Lohn, durch Koppelung Zeitlohn zu Akkordlohn auch auf dem Zeitlohnsektor eine dynamische Entwicklung garantiert werden, (siehe Tabelle Zeit-Grundlohnlinie) Akkordlohn Rund 5.000 Kolleginnen und Kollegen werden im Akkord entlohnt. Der Zeitakkord war und ist daher in unseren Werken die dominierende Entlohnungsform. Der Betriebsrat hat seiner Entwicklung stets die größte Aufmerksamkeit gewidmet. Basierend auf dem Akkordvertrag, den der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung im Jahre 1963 abge schlossen hat, sowie durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen kam es in den Hochkonjunkturjahren ab 1970 zu einer rasanten Entwicklung der Akkordlöhne, die von 1970 bis 1976 genau um 100 Prozent an stiegen! Während dieser Zeit konnten wir in unzähligen Verhandlungen und aus vielen Konflikten, die sich aus unserer täglichen Arbeit ergaben, wesentliche Erkenntnisse gewinnen. Diese Erfahrungen führten zum Abschluß eines neuen Akkordvertrages. Dieser war umso notwendiger. als vor allem neue Maschinen und technologische Änderungen zu stark differenzierten Verdiensten führten. Einzelne verdienten sehr gut, andere wiederum kamen kaum auf ihren Akkordrichtsatz. Nur durch das Aushandeln von Verdienstausgleichzuschlägen bei Akkordaufnahmen war es möglich, die gewohnten Löhne zu erreichen. Dieser alte Zustand war auf die Dauer unhaltbar und hätte zwangs läufig zu einem Absinken der Verdienste geführt.
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