30 Wir wissen sehr wohl, daß für fast alles was geschieht, oder aber auch nicht geschieht, vielfach der Betriebsrat verantwortlich gemacht wird. Wer jedoch die Tätigkeit des Betriebsrates objektiv beurtei lt, wird feststel len können, daß die Interessen der Arbeitnehmer entsprechend den gegebenen Möglichkeiten immer wieder bestmöglich gewahrt und vertreten wurdenl Und wenn auch noch manches unbewältigt zurückgeblieben ist, so ist dies dem Betriebsrat sicherl ich in der kommenden neuen Funktionsperiode Ansporn für weitere Aktivitäten und Zielsetzungen, für sein Handeln zum Wohle der Ko11egenschaff I
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