„Steyrer Ausstellungs-Zeitung“ Seite 5 Zur Urentiruns der P. C. Besücher der Stadt Stehr und der Ausstellung. Nr. 27 Das Ausstellungs-Wonnungs-Bureau befindet sich Steyr, Bahnhofstraße Nr. 3. Caglich geoffnet von ½8 Uhr Morgens bis 310 Uhr Abends. Anentgeltliche Ausgabe von Wohnungsnarten fur Hast- und Privathauser. Für praktische und genügende Unterkunft der P. T. Fremden ist bestens gesorgt. Auskünfte in Wohnungs=Angelegenheiten werden mündlich oder schriftlich vereitwilligst ertheilt. Steyr, im August. 1884. Achtungsvollst Das Wohnungs-Comité. Eintriktspeeise inden Ausstellungs-Elatz. Vom 1. September ab hat bis 9 Uhr Abends der Normaltarif Geltung und vetragt das Eintritttsgeld 30 Ir., an Sonn= und Feiertagen und Volksfestlagen 20 kr. Von 9 bis 10 Uhr Abends 10 kr. Von 10 Uhr Abends an ist der Eintritt in den Ausstellungs=Platz frei. Der als Seilkünstler allgemein bekannte Glasermeister SAAIEE uns Penzing ber Wien lommi nnch Steyt und wird sich vom 17. Septemver vis Ende Septemver am Ausstellungsplatze raglich zweimal, bei Tageslicht und bei elertrischer-Beleuch¬ tung proouzieren, sein Gastspiel in ganz neuen Costumen beginnen und in jever Vorstellung minoestens vier Nummern aus¬ fuyren. TelephonMusikubertragung. Telephei-Cellcerte der fur diesen Zweck eigens engagirten Concert=Capelle. Streich-Concert und Instrumental¬ Solovortrage. Täglich Vormittags von 11—12 Uhr, Nachmittags von 3—6 Uhr und Abends von 8—10 Uhr. Telephon-Zelle von S. Berliner in der Villa Werndl. Eintritt für eine Person 20 kr. Berliner. Eisendäyn=Berleyl! Ankunft in Steyr. Richtung St. Valeniin. 5.20 Fruh aus Linz. 7.53 Früh aus Amstetten, Prag, Budweis, Fran¬ tenmartt, Passau. 12.24 Nachmittag aus Wien, Budweis, Salzburg, Simbach, Passau. 2.17 Nachm. aus Linz, Salzburg, Wien. 3.38 Nachm. aus Summerau. 6.10 Abends aus Wien, Innsbruck, Salzburg Passau, Simbach. Abends aus Prag, Budweis, Wien, Salz¬ burg, Simbach, Passau. Richtung Kleinreifling. 7.56 Früh aus Klagenfurt, Villach, Graz. 11.25 Vorm. aus Bruck, Salzburg, Aussee. 6.54 Nachm. aus Villach, Klagenfurt, Graz, Innsbruck, Aussee. 8.47 Abends aus Kleinreifling (nur an Sonn¬ und Feiertagen). Abfahrt von Hreyr. Richtung St. Valentin. 5.55 Fruh nach Wien, Salzburg, Passau, Sim¬ bach. Früh nach Budweis, Prag, Linz. 11.35 Vorm. nach Wien, Budweis, Prag, Salzburg 3.40 Nachm. nach Linz, Salzvurg, Passau, Sim¬ bach. 4.30 Nachm. nach Summerau, Wien. 7.04 Abends nach Budweis, Prag, Amstetten, Wels. 8.50 Abends nach St. Valentin (nur an Sonn¬ und Feiertagen). 11.20 Nachts nach Linz, Wels, Wien. Richtung Kleinreisling. 8.01 Fruh nach Aussee, Innsbruck, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Villach. 2.35 Nachm. nach Aussee, Salzburg, Bruck. 8.48 Abends nach Graz, Klagenfurt, Villach. 12.50 Nachm. nach Kleinreifling (nur, an Sonn¬ und Feiertagen). Minler=Turis. Zwei¬ Ein¬ pänn. spänn. st. kr. fl. kr. 1. Tahrten nach der Jeir. 80 —45 ur die erste halbe Stunde — 45 —.30 jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist. voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens u. Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nacht¬ zeit (deren Eintritt mit dem Beginne der össentl. Straßenbeleuchtung angenommen wird) für jede halbe Stunde um 10 kr. mehr. II. Fahrten zum Bahnhofe. 1. Aus allen Theilen der Stadt zum Bahnhofe oder von diesem in die Stadt und Vorstadt Steyrdorf bis -.50 zum Pflug= oder Sternwirth 2. Hin= und Rückfahrt mit Iuvegriff 1/20 eines halbstündigen Wartens Wird bei diesen Fahrten der Fiaker zum längeren Aufenthalte benützt, so ist hiefür die Taxe für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. III. Fahrten in der Stadt. 1 — —.60 In das Theater für die Hinfahrt 1/20—.80 Für die Ruckfahrt aus selbem Zu Bällen und Unterhaltungen in der 60 —.— Stadt oder Vorstädten Bei diesen Fahrten ist die Zeit des War¬. tens nach der Taxe für Zeitfahrten zu be¬ zahlen; hat ein Fiaker bei Abholung oder Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges An¬ halten 10 kr. zu fordern. —50 Zur Werndl'schen Schwimmschule Zum Friedhofe hin und zuruck mit In¬ begriff eines halbstündigen Wartens 1/40/—.70 Zwei= Ein¬ pänn. spänn. IV. Fahrten in die Amgebung. fl.) kr. fl. kr. 1. Nach Garsten. — Hinfahrt allein 1/50 1 — Hin= u. Ruckfayrt mit zweistundigem Aufenthalte 1/80 2. Nach Aschach, Sand, Sierning¬ hofen, Teiten, Reuzeug, Sierning und Dietach. Hinfahrt allein 1/80 Hin= u. Ruckfayrt mit zweistundigem Aufenthalte 5 — 2.50 3. Nach Gleinn, Wirth in Feld, Ramingdorf, Haidershofen. Hin¬ fahrt allein 150 Hin= u. Rückfayrt mit zweistundigem Aufenthalte 2— 4. Nach Wolfern, Dorf a. d. Enns. Hinfahrt allein 3/50 2 — Hin= u. Rückfahrt mit zweistundigem Aufenthalte 4/50 3Die Taxe gilt für die Hin= und Rückfabrt und einen mehr als zweistündigem Aufent¬ halt bei vorstehenden Fahrten nur dann, wenn der Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben Tag, das ist 6 Stunden, in Anspruch genommen wird. 5. Nach Bad Hall, Steinbach, Grun¬ burg. Hinfahrt allein. 5/50 350 Hin= und Ruckfahrt mit Verwendung eines Tages 4.50 6. Nach Kremsmunster, Neuhofen. Hinfahrt allein¬ 4 — Hin= und Ruckfahrt mit Verwendung eines Tages 3— 5 — 7. Nach Teonstein. Hinfahrt allein 450 Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages 550 8. Nach Molln. Hinfahrt allein 8 — 5— Hin= und Ruckfahrt mit Verwendung eines Tages 6 — 550 4— 9. Nach Enns. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages 5— Bei allen Fahrten ist Gepäck bis 25 Kilo frei. Ueber 25 Kilo ist vom Kilo 2 kr. zu zahlen. Die Mauthgebühr treffen bei allen Fabrten die Passagiere. Trinkgelder anzusprechen sind die Fiaker nicht befugt. Für alle in diesem Tarife nicht taxirten Fahrten bleibt Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen über¬ lassen. Dieser Tarif ist im Innern des Wagens sichtbar anzubringen. Kuszug aus dem Tarise fur die Entlohnung der täon Dienstmanner, Expressmanner & Stauttrageol. Fur einen Gang ohne oder mit Gepack bis zu 15 Kilo, — für je 15 Kilo mehr sind 10 kr. mehr zu entrichten, — ohne Unterschied ob das Gepack getragen oder gefuhrt wird: Innerhalb der inneren Stadt, ferner in die oder innerhalb der Vorstadte Schonau, Reichenschwall, Ennsdorf,- Vogelsang (mit Ausschluß des Eysnfeldes), ferner in die Vor¬ stadte Steyrdorf bis zur Gleinker= oder Sier¬ ningerstraße und Ort bis zum Poltl=Hause in der Schlusselhofgasse Nr. 25 10 tr. Von oder nach diesen Orten zum oder vom Bahnhof (Gepäck wie oben) ... 20 tr. Fur den Gang (Gepäck wie oben) ins Eysnfeld, ferner in die oder muerhalb der Vor¬ tadte Steyrdorf über die Kirchengasse hinaus oder in Ort über das Poltl=Haus in der Schlüsselhofgasse Nr. 25 hinaus, ferner in die Vorstädte bei der Steyr, Wieserfeld od. Aichet 10 tr. Von oder nach diesen. Orten zum oder vom Wahnhof (Gepack wie oben) 25 tr. Warlezeit bis 10 Minuten frei, sonst fur jede weitere Viertelstunde 5 kr. Fur Zuruckgänge (Gepack wie oben) die Halfte der-jeweiligen tarifmaßigen Taxe. Werden solche Dienstleistungen während d. Nacht¬ stunden von 10 U. Nachts bis 5 U. Morgens verlangt, so ist die doppelte tarifmaßige Taxe zu entrichten. Beschwerden sind beim Stadtcommissar, Rath¬ haus 2. Stock, vorzubringen.
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