Nr. 15 ras1. Die Ausstellungs=Räume sind während fol¬ gender Tageszeiten ununterbrochen zum Be¬ suche geöffnet: a) die culturhistorische Ausstellung von 8 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends; b) die elektrische, Landes=Industrie¬ und Forst=Ausstellung von 8 Uhr Mor¬ gens bis 10 Uhr Abends. Die im Ausstellungs=Bereiche befindlichen Restaurations= und Vergnügungs=Locale bleiben im Monate August bis 1 Uhr Morgens, im September bis 12 Uhr Nachts ununterbrochen den Besuchern geöffnet. 2. Der Eintritt ist nur gegen Vorweisung einer auf den Namen lautenden Permanenz=, Legiti¬ mations-, Functionär= oder einer Tages=Karte gestattet. Von 10 Uhr Abends bis 11 Uhr beträgt das Entree 10 kr., von 11 Uhr ab ist der freie Eintritt auf den Ausstellungsplatz erlaubt. Der Eintritt mit Tages=Karten kann aus¬ schließlich nur bei den Casseneingangen durch die Tourniquets erfolgen. Durch das auf der Straße nach Neulust nächst dem Polizei=Wach¬ locale befindliche Thor ist der Eintritt nur den Besitzern von Permanenz=, Legitimations¬ oder Functionär-Karten gestattet. Die Zufahrt für Equipagen befindet sich in der Prevenhubergasse; deren Aufstellungsplatz in der Redtenbacherstraße neben der Haratzmaner. In der Benützung der verschiedenen Ausgänge besteht keinerlei Beschränkung. 6. Die Eintritts=Preise in die Ausstellung sind wie folgt festgesetzt: 1. Elektrische, Landes=Industrie= und Forst¬ Ausstellung. a) Tages=Karten: Für Erwachsene an Volksfest¬ Sonn= und Feiertagen 20 kr., an Wochentagen 30 kr., Kinder bis zu 14 Jahren in Begleitung Erwachsener 10 kr., 15 kr. Permanenz=Karten: Für 1 Monat pro Person 3 fl., für 2 Monat 5 fl. II. Culturhistorische Ausstellung. Tages=Karten ohne jeden Unterschied 20 kr. 1. Für kleine Kinder, welche auf dem Arme getra¬ gen werden müssen, ist das Eintrittsgeld nicht zu bezahlen. Kinderwagen werden nicht zugelassen. 18. Die auf bestimmte Personen lautenden Karten dürfen bei Strafe des Verlustes von diesen an dritte Personen nicht übergeben werden. Wer mit einer nicht für seine Person gel¬ tigen Permanenz, Legitimations- oder Func¬ tionär-Karte betroffen wird, hat dieselbe abzu¬ geben, den Tagespreis nachzubezahlen und den Ausstellungsbereich sofort zu verlassen; außer¬ dem hat derselbe gesetzliche Strafe zu gewärtigen. 9. Gegenmarken zum Wiedereintritte werden nicht ausgegeben. 10. Die Zu- und Abfuhr von Gütern aller Art darf ausnahmslos nur durch das auf dem Wege nach Neulust befindliche Thor über die Lastenstraße erfolgen. 11. Die Besitzer der am Ausstellungsplatze be¬ endlichen verschiedenen Unternehmungen sind verpflichtet, sich mit den zum Betriebe ihres Geschäftes erforderlichen Victualien, Ge¬ tränken 2c. in der Regel in den Morgenstun¬ den vor Eröffnung der Ausstellungsräume di. also vor 9 Uhr, zu versehen. Zufuhren während der Ausstellungsstunden werden nur zu ausnahmsweisen Fällen und gegen vorherige Meldung im Polizei=Wachlocale bewilligt. Steyr, im Juli 1884. „Steyrer-Ausstellungs-Zeitung.“ lung. 12. In den Bier=, Restaurations- und Tafe-Localen der Ausstellung sind die Speisen= und Geträule¬ Tarife an sichtbarer Stelle auffällig zu affigiren. Innerhalb der gesammten Ausstellungsräume ist jeglicher Geschäftsbetrieb, welcher der aus¬ drücklichen Bewilligung des Central=Comité's entbehrt, strengstens verboten. 14. Die in den verschiedenen Unternehmungen am Ausstellungsplatze statthabenden Musik=Produc¬ tionen jeglicher Art sind, insoweit sie sich gegenseitig behindern könnten, alternirend zu bewirken, insbesonders aber derart einzutheilen, daß dieselben die Productionen der ständigen Ausstellungs=Concert-Capellen in keiner Weise stören. 15. Im Ausstellungs=Hauptgebäude, sowie in der culturhistorischen Abtheilung befinden sich zu¬ nächst dem Eingange Garderoben, woselbst Stöcke, Schirme, Paquete 2c. abgegeben wer den müssen. Das Rauchen ist nur in den Garten=Anlagen, am freien Ausstellungsplatze und in den Re¬ staurations-Räumen gestattet, dagegen innerhalb aller Ausstellungs Gebäude auf das Strengste verboten und auch das sichtbare Tragen von Tabals Pfeisen oder Cigarren daselbst unter¬ Die Unternehmer am Ausstellungsplatze, sowie deren Bedienstete haben bei allen nicht zu um¬ gehenden Hantirungen mit Feuer und feuer¬ gefährlichen Gegenständen die größtmöglichste Vorsicht zu liben und etwaige Wahrnehmungen von Feuergefährlichkeiten sofort im Feuerwehr¬ Wachlocale zu melden. 18. Für eventuelle Bedarfsfälle haben sämmtlich¬ Unternehmer am Ausstellungsplatze die geeig¬ neten Vorkehrungen zur ausreichenden Noth beleuchtung ihrer O jecte zu treffen. 19. Das Mitbringen von Hunden in die Aus stellung ist unter keinen Umständen erlaubt. 20. Die Garten=Anlagen und Pflanzungen werden dem Schutze des Publicums empfohlen. 21. Innerhalb der Ausstellung befinden sich Abort¬ Räume zur öffentlichen Besitzung. 22. Das Bureau des Ausstellungs=Comités be¬ findet sich am Ausstellungsplatze in Pavillon für elektrische Kraftübertragung, — das Post¬ und Telegraphen=Bureau im besonderen Pavillon am Eingange des Ausstellungs¬ platzes, — das Polizei- und Feuerwehr=Wach¬ locale am Ausstellungsplatze unterhalb der Budweiser Bierhalle. Anfragen und Mit¬ theilungen über verlorene und gefundene Gegenstände werden im Polizei=Wachlocale entgegengenommen. 23. Das Berühren der ausgestellten Gegenstände eitens der Besucher ist überall wo es nicht vom Aussteller speciell erlaubt wird, strenge verboten. 24. Das Abzeichnen und Photographiren aus¬ gestellter Gegenstände ist nur mit specieller Bewilligung der betreffenden Aussteller gestattet. 25. Den im Interesse der Aufrechthaltung der Ordnung ergehenden Aufforderungen der dienst¬ thuenden und mit dem Comité-Abzeichen ver¬ sehenen Mitglieder des Ausstellungs=Comes, sowie der Angestellten der Ausstellung ist Folge zu leisten. Beschwerden gegen das Dienstpersonale werden im Bureau des Ausstellungs=Comites entgegen¬ genommen. Die Abänderung vorstehender Bestimmungen bleibt dem Ausstellungs=Comme vorbehalten. Das Central=Comie. Seite 7 VS. Donnerstag den 21. August 1834 5 Uhr Abends im Burgerschulgebäude, Parterre rechts 3. Thur Gesammt-Sitzung. Industrie=Comités. Steyr, 15. August 1884. Der Obmann des Industrie Commes; Tomitz. Telephon¬ Musikverträgt: Telephon-Concerte der für diesen Zweck eigens engagirten Concert-Capelle. Streich=Concert und Instrumental¬ Solovortrage. Täglich Vormittags, Nachmittags u. Abends. Telephon=Zeile von S. Berliner in der Villa Werndl. Eintritt für eine Person 20 kr. Die Stunden der Productionen werden durch Separat=Anschlag bekanntgegeben. Das Ausstellung, Wohnung, Bureau befindet sich Steyr, Bahnhofstrasse Nr. 3. Täglich geöffnet von 18 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends. Unentgeltliche Ausgabe von Wohnungs¬ Karten für Gast= und Privathäuser. Für praktische und genügende Unterkunft der P. T. Fremden ist bestens gesorgt. Auskünfte in Wohnungs=Angelegenheiten werden mündlich und schriftlich bereitwilligst ertheilt. Steyr, im August 1884. Achtungsvollst Das Wohnungs-Comité. An die P. T. Herren Mitglieder des noustrie=Comités: Im Interesse des Dienstes erlaube ich mir die Herren vom Comite, welche die Inspection trifft, zu ersuchen, sich jedesmal bei Antritt des Dienstes in der Kanzlei zu melden. Hochachtungsvollst Franz mit Obmann. Die Musik frei. Weltainen veloped Jedermann aus Stadt und Land ist zur unterwas man sinden nicht, wie im Programme angeseyt, fleißigen Benützung freundlichst eingeladen. auf dem am 25., sondern erst Der angemeine Tanzosen andern am 28. September bei der Zipfer= und Budweiser=Bierhalle hat der Budweiser Bierhan¬ steht für Jedermann zur unentgeltlichen statt. Ausstellungsplätze. Verfügung. Das Pre-
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