Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

522 2 watsche und 3 kleine Hämmer, am „Peuerbach" 1 kleiner Hammer, an der „Frenz" 1 kleiner Hammer, an der „Oberpleissa" 1 kleiner Hammer, an der „Aschach" 1 wälscher und 2 kleine Hämmer, in der „Kollgrnben" 1 wälscher nnd 2 kleine Hämmer, am „Rodlspach" 1 kleiner Hammer, an der „Reichraming" 1 wälscher und 1 kleiner Hammer, in der „Schallan" 1 wälscher und 2 kleine Hämmer, am „Dürrenpach" 1 wälscher und 2 kleine Hämmer und an der „Lanssa" (bei Losenstein) 2 wälsche und 2 kleine Hämmer. Die Herrschaft Steyr hatte die Vogtei über die Zeche der Hammerschmiede in Weyer sammt ihren Handwerks-Verwandten und hatte allein das Recht, in Ange­ legenheiten des Handwerks „zu strafen und zu wandeln." — Im Jahre 1(351 hatte Johann Maximilian Gras von Lamberg, Burggraf von Steyr, der Innerberger Hauptgeiverkschaft gestattet, zur besseren Bewirtschaftung der Hammerlverke in Weyer den Verlassberg „Waldt in der Feile an der Stubau gegen den Rotten veber, vndtern Hochkhogl genannt im Vorst Obgaflenz gelegen" zu bearbeiten, ivofür jähr­ lich IG Pfg. Verlassgeld und als KohlzinS vom Muth Kohlen 12 Pfg. entrichtet werden mussten. Schon von 1638 an fiel jedoch das jährliche Erträgnis der Innerberger Hauptgeiverkschaft immer mehr und hörte schließlich von 1669—1735 mit geringen Unterbrechungen ganz aus, um dann bis 1770 wieder bis auf jährliche 5°/o zu steigen. Von 1773 an löste man allmählich die Gesellschaftseinlagen jener Mitglieder, die es verlangten, ein. Damals hatten die Märkte Weyer und Gaflenz einen gemeiu- schastlichen Antheil von 7959 fl. Im Jahre 1781 wurde die Eisenwidmung, zwei Jahre später das Kammergrafenamt aufgehoben und an dessen Stelle ein Berggericht in Eisenem- und ein Provincial-Berggericht in Steyr errichtet. Inzwischen waren die Privilegien von Weyer im Jahre 1706 von Kaiser Josef I. und im Jahre 1713 von Kaiser Karl VI. bestätigt worden, der den Weyrer Bürgern die Freiheit ertheilte, innerhalb einer halben Meile sämmtliche Eisenivaren — mit Ausnahme der geschliffenen — nach Art der den Städten Steyr und Waidhosen ertheilten Privilegien erzeugen und in die genannten Städte verführen zu dürfen, welches Privilegium im Jahre 1742 auch die Bestätigung der Kaiserin Maria Theresia erhielt. Kaiser Josef II. bestätigte im Jahre 1787 dem „Markt Weyer und Gaflenz, im Salzkammergute Gmunden gelegen", ihren alten Wochenmarktsbrief. Der Schuldeu- stand der Innerberger Hauptgewerkschaft stieg jedoch fortwährend, weshalb sich die Stadt Steyr veranlasst sah, im Jahre 1798 ihre Einlage, die sich damals ans 941302 fl. belief, um den Betrag von 685000 fl. an die Canab und Bergbau- Compagnie in Wien zu veräußern, welche dann die Oberleitung der Hauptgeiverkschaft hatte. Die zur Einlösung verschiedener Gesellschaftsantheile und zur Fortsetzung des Baues des Wiener-Reustädter Canales erforderlichen, höchst bedeutenden Geldmittel hatte die k. k. Familienfondscasse vorgestreckt, ivelche im Jahre 1801 Eigenthümer des Canales als auch der von dieser Compagnie eingelösten Hauptgewerkschafts­ Einlagen wurde. Der k. k. Familienfond übertrug dann im Jahre 1807 seinen gesummten hauptgewerkschaftlichen Antheil dem k. k. Montan-Aerar, bei ivelchem derselbe bis zu der im Jahre 1868 erfolgten Veräußerung an die k. k. Actiengesellschaft der Innerberger Hanptgewerkschaft blieb und von dieser im Jahre 1881 an die alpine Montangesellschaft gelangte, von ivelcher der Grund- und Waldbesitz mit Ausnahnie des Erzberges in Eisenerz sammt Anhang an verschiedene Erwerber, nämlich an den k. k. Familienfond, an das Land Steiermark, an die k. k. Religionsfonde von Ober­ und Niederösterreich und Steiermark, dann an den Großindustriellen Anton Dreher veräußert wurde. Bevor wir jedoch in der Erörterung der für die Eisenindustrie günstigen und ungünstigen Verhältnisse weiter schreiten, müssen ivir der vielen kriegerischen Ereignisse gedenken, die sich in Weyer abspielten und zumeist das Gedeihen des Ortes nicht gerade fördernd beeinflussten. Wir müssen deshalb etwas iveiter ansholen und uns in das 15. Jahrhundert zurückversetzen.

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