Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

518 Steyrer Bürgern feilzubieten und um den von zwei Rathsbürgern bestimmten Press abzugeben hätten. Fände sich innerhalb der drei Tage kein Käufer, so könnten sie es weiter führen und anderswo an den Mann bringen. Bezüglich des Weges, auf dem das Eisen von Eisenerz herausgeführt werden sollte, war 1373 entschieden worden, dass es bei dem alten Herkommen zu bleiben habe, demnach dasselbe nach „Reiffling" geführt und daselbst auf die Enns gebracht werden solle, ittn von dort in den „Kasten" oder wo immer anders hin im Lande des Herzogs verführt zn werden; zu den Flößen sollte der Abt von Admont gegen billige Bezahlung das Holz hergeben. In Weyer blühte damals die Roheisen- und Stahlerzeugung. Herzog Albrecht IV. belehnte im Jahre 1396 den Peter Chienast mit einer Schrottschmiede, gelegen „an den Borsten", und 1406 und 1410 erhielt Weyer die Erlaubnis, Schrott­ schmieden am Dürrenbache zu er­ richten, und um 1400 hatte Herzog Wilhelm, als Mitregent Herzog Albrechts IV., den Weyrern das Recht bestätigt, die Zehenten von den Äckern, die in Wiesen verwandelt werden, einzunehmen. Am 4. August 1402 hatte Herzog Albrecht abermals Anlass genommen, den Bürgern von Steyr und Weyer gegen den Abt von Admont seinen Schutz angedeihen zu lassen, da dieser dieselben in der Verführung von Holz und Eisen aus der Enns hinderte und belästigte. Als dann im Jahre 1432 der Abt von Garsten in Weyer eine Maut errichtete und dadurch Handel und Verkehr beeinträchtigte, beklagten sich die Bürger von Steyr beim Landes- sürsten, doch, wie es scheint, ohne Erfolg, denn 1550 bestand die Maut noch und wurde damals verpachtet. Herzog Albrecht VI.' ertheilte, da Weyer infolge der Eisenindustrie sehr emporblühte und auch Gaflenz — obwohl in geringerem Maße — zunahm, den vereinigten Märkten Gaflenz und Weyer im Jahre 1460 das Privilegium eines Wochenmarktes, welches Privilegium nach Hoheneck I. 136 Kaiser Friedrich IV. im Jahre 1491 bestätigte. Damals bildete noch nicht der Kleinramingbach die Grenze gegen 'Niederösterreich, sondern die Enns. Gaflenz und Weyer gehörten daher zu Niederöster­ reich, allein, da sie dem Kloster Garsten unterthänig waren, bezahlten sie die Steuern nach Linz. Da nun die Steuereinnehmer von Niederösterreich beide Orte mit Ein­ treibung derselben quälten, so gab Kaiser Friedrich Hl. im Jahre 1492 an die Stünde des Landes unter der Enns ein Decret heraus, nwdurch den Steuereinnehmern von Niederösterreich jede Belästigung der Weyrer scharf untersagt wurde, was Kaiser 'Max I im Jahre 1494 bestätigte. 'Nach dem Patente des Kaisers Friedrich III. vom Jahre 1491 waren wohl die Bürger von Weyer von der Entrichtung des Laudemiums und Mortuariums an das Kloster Garsten befreit, dagegen bei einer allfälligen Auswanderung aus dem Ortsgebiete gehalten, da? nicht unbeträchtliche Abfahrtsgeld. von 20 °/o ihres Vermögens an das Kloster Garsten zu entrichten.

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