Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

510 ordnung war und den in Reichraming befindlichen, zur Hauptgewerkschaft gehörigen alten Eisenhammerwerken zum Schaden gereichte, so erhielt der Burggraf von Steyr infolge der Beschwerde der Hauptgewerkschaft den kaiserlichen Befehl vom 28. No­ vember 1631 „beßagteß erhöhte Paurnguett, von hauß, Stadl, vnd Stallungen sambt denen Einfänge, allss balde ividerumben abzuschaffen vnd hinweckh Zuthuen", und der Eisengewerkschaft „vnwaigerlich Vnd ohne fernere aufzug gegen abrichtung der gebühr zu verleichen", da diese Hölzer für das „berürt Vnnßer Cammerguett, Vnd aber gar nit Zu Einer Priuat werkhgaden, wie dißes hüttwerkh ist", gnädig vorbehalten seien. Doch blieb das Marbachgut, wie aus einem zweiten kaiserlichen Befehle vom 18. October 1635 zu entnehmen ist, bestehen. Rcichramiilg. SSon F. Rillst ruitf. In besagtem Befehle ivurde dem Burggrafen aufgetragen, sich „in Holz, Koll, Vnd Hayeung deß Pauholz, Vnd Kollstaigerung gehorsambist Zu Regulireu Vnd zu accomodiren", die neuen Hammeriverke nicht zu bevorzugen, sondern auch den alten „wälschen Hammerwerckhen" gegen Bezahlung der Gebür der Notbdurst nach unweigerlich und ohne Schädigung des Kammergutes der „Stachel Vnd Eißen- handlung" die erforderlichen Wälder zur Gewinnung von Holz und Kohle zuzuweisen. Johann Egger besaß auch den Blechhammer an der Ascha zu Großraming, zu welchem ihm mit Urkunde vom 22. December 1636 ein Holzort am „Schrottenberg", die beiden „Holzberge am Gschwendt und Teuffengraben" und der „Kohlschlag oder Sulzgraben" als Verlasswälder zugewiesen wurden. Um 1650 gehörte das Messing-

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