Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

506 ursprünglichen Kirchenbezirk des Klosters Garsten, und im Jahre 1300 taucht hier schon ein eigener Pfarrer auf, der zugleich einen großen Theil der jetzigen Pfarre Großraming unter sich hatte. Von der Kirche in Großraming bezog er 90 Metzen Roggen und 90 Metzen Hafer. Abt Berthold von Garsten wies im genannten Jahre die Zehente von Neustift, die bisher ihm zuständig gewesen waren, der Gewand- kanlmer des Stiftes zur Anschaffung von Pelzwerken für die Conventualen zu. Diese Zehente waren in der Folge häufig verpfändet.. Dietrich von Dobra, dessen gleichnamige Burg in der Nähe des Schlosses Gaffenegg in der Gemeinde St. Peter in der An in Niederösterreich stand, verzichtete int Jahre 1271 auf seine Rechte auf einen Hof in St. Peter und auf die Zehente in Neustift, die ihnl auf Lebenszeit verliehen worden waren, ivogegen der Abt von Garsten den Zehenten in Klein-Weilenberg entsagte. Spä­ ter erhielt jedoch der Pfarrer von Neustist gegen jährliche Bezah­ lung von 100 fl. die Zehente von Neustist wieder zurück. Kaiser Rudolf stellte den Neustistern am 1. April 1280 einen Brief aus, ivorin er „prudentibus viris Om­ nibus et singulis colonis residen­ tibus in Neuenstifft et pfnürrenreit Jus suum antiquum et consuetu­ dinem recognoscens“ zusichert, dass sie niemand anderem als ihm mtb seinen Nachfolgern zu dienen hätten. (Pfnürrenreit, Pfnnrrenreith, jetzt Pfriemreith, ein Bauernhaus in der Ortschaft Hochreith, Gemeinde Kürnberg in Niederösterreich.) Auch von Herzog Albrecht hatten sie einen Brief, die vier Ämter Neustift, Pfnnrrenreith, Ebersegg und Windhag betreffend, den sie in ihren „Ehehaft Taidiu- gen" vorlasen oder rügten. Die genannten Ämter hießen die „befreiten Ämter." Bei zutra­ genden Verwandlungen nahmen sie über ihre Güter und Gründe nicht Briefe, sondern wurden vom Amtmanne mit einem Groschen gestiftet. Der abfahrende Theil stiftete 24 kr. von je lo Gulden. — Herzog Otto bestätigte int Jahre 1331 den zwischen dein Pfarrer und der Gemeinde Neustift wegen ordentlicher Feier des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen geschlossenen Vertrag und mäßigte dabei die dafür zu leistenden Gaben, so dass nun jeder, der Haus und Hof in der Pfarre hatte und zur Bttrg Steyr gehörte, dem Pfarrer jährlich zu St. Michaeli einen halben Metzen Korn oder den Geldeswert dafür leisten musste. Dies bekräftigte int Jahre 1366 auch der Burggraf von Steyr und bestimmte, dass von jedem Neubruche, vom zweiten Jahre des Genusses angefangen, der Zehent gereicht iverden solle. Damals war der alte Pfarrhof, dem Gasthause gegenüber, sehr baufällig, weshalb Heinrich Leithner sein ihm gehöriges Lehengnt, die Brandstatt genannt, mit allem Grund und Boden und allen Rechten dem Äbte Nikolaus (1365—1399) und dem Convente als eine bequeme Wohnung für den Pfarrer unter der Bedingung antrug, dass der

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