Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

494 fast immer im Gefolge des Herzogs Leopold, so oft dieser in unserem Lande oder in Steiermark in irgend einer Angelegenheit zu handeln hatte, oft auch seinen Bruder Düring. Letzterer hatte sich die seinem Vater Gundaker II. verliehenen Rechte eines „Betfoits" von Kremsmünster angemaßt, was Herzog Leopold im Jahre 1215, als er dem Kloster Kremsmünster die Schenkung der Güter in Viechtwang bestätigte, abstellte und die Vogtei selbst übernahm, und als zwei Jahre später Herzog Leopold Kremsmünster gänzlich von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreite, war Gundaker III. Zeuge. Als int Jahre 1217 Herzog Leopold die geweihte Fahne schwang und den Adel seines Landes aufrief, sich um sie zu scharen und mit ihm ins gelobte Land zu ziehen, da zögerten auch Gundaker und Düring von Steyr nicht und nahmen das Kreuz. Im August waren sie im Hafen von Spalato, im November landeten sie in Accon und machten im folgenden Jahre den Zug nach Ägypten und die Belagerung von Damiette mit. Hier beurkundete Herzog Leopold die Schenkung des Ulrich von Stubenberg an den Johanniterorden, betreffend die zwei Dörfer Kroisbach und Hatzendorf, was nebst anderen Gundaker und Düring de Styra be­ zeugten. Gundaker scheint im Kampfe geblieben zu sein, denn wir finden ihn weiter nicht erwähnt; Düring wird wohl im Jahre 1220 noch unter jenen Zeugen in der Urkunde Herzog Leopolds, womit dieser dem Kloster Gleink die von seinem Vater vollzogene Schenkung der Kirche in Dietach bestätigte, gefunden, scheint jedoch eben­ falls den Keim des Todes aus dem gelobten Lande mitgebracht zu haben, denn weiter vernehmen >vir auch von ihm nichts mehr, während bald darauf beider Söhne handelnd auftreten. Düring I. hatte mit seiner unbekannten Gemahlin zwei Söhne: Gundaker IV. und Dietmar I. von Steyr. Sie werden in der Urkunde des Bischofs Ekbert von Bamberg vom Jahre 1223, womit er dem Kloster Gleink die Schenkungen seiner Vorfahren bestätigte, das erstemal erwähnt. Gundaker III. von Steyr hatte mit seiner Gemahlin Else von Huensperg einen Sohn Gundaker V. von Steyr, den I. von Starhemberg, der von 1224 bis 1264 urkundlich aufscheint. In der Urkunde Herzogs Leopold VI. von Österreich vom Jahre 1224 über einen Güter­ tausch mit dem Kloster Gleink finden wir unter den Zeugen: Gundakarus (IV.), Filius Duringi (I.) de Styra und Gundakarus (V.), Filius Gundakari (III.) de Styra. Gundaker IV. von Steyr, der im Jahre 1228 dem Markgrafen Heinrich von Andechs eine Hube zu Hainfelden aussandte mit der Bedingung, dass dieselbe dem Spital am Pyhrn verliehen werde, wird mit seinem Bruder Dietmar I- in Urkunden Herzog Friedrichs II. des Streitbaren von den Jahren 1238 bis 1240 für die Klöster Gleink und Waldhausen erwähnt und scheint um diese Zeit verstorben zu sein. Der 1242 in einer Florianer Urkunde als Schiedsrichter angeführte Heinrich von Steyr nnd der von 1245 bis 1308 auftretende Otto II. von Steyr, der unter den Wohlthätern der Klöster St. Florian und Gleink angeführt wird, dürften seine Söhne gewesen sein. Gundaker VI. wird nur einmal in einer Urkunde Ottos II. von Steyr vom Jahre 1300 erwähnt. Ob er ein Sohn Ottos II. war, ist nicht bekannt. Otto II. von Steyr war der letzte dieses Geschlechtes und Namens. Um 1240 theilten sich Poppo, Bischof von Bamberg, und Herzog Friedrich von Österreich in die Kinder Dietmars I. von Steyr und trafen Bestimmungen über deren Lehen: Dietmar II. und Düring II. wurden dem Herzoge, Ulrich und Reinhilde dem Bischöfe zugewiesen. Ulrich wurde Domherr zu Paffau, war 1256 bis 1277 Pfarrer zu Haidershofen und wird 1290 noch erwähnt. Dietmar I. von Steyr ist im Jahre 1241 im Gefolge Herzog Friedrichs des Streitbaren und ist Zeuge, als dieser den vom Kloster Kremsmünster mit Hartnid von Ort geschlossenen Vergleich bestätigt. Dietmar war ein fehdelustiger, und ge- waltthätiger Mann, der das Kloster Garsten hart bedrängte. Im Jahre 1243 sprach Rüdiger, Bischof von Passau, dem Kloster zwei Höfe zu, die Dietmar von Steyr widerrechtlich an sich gerissen hatte. Dieselben lagen bei Großraming; der eine dort,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2