Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

459 seits die Entscheidung getroffen, dass niemand aus Waidhosen „Rauchklingen" aus­ führen dürfe, und dass die Schleifer keine Rauchklingen erkaufen dürften, ausgenommen der Betreffende wollte dieselben verarbeiten und in Hinkunft für niemand anderen mehr für Lohn schleifen. Auch setzte er fest, dass jedes Vierteljahr drei aus den drei Handwerken der Klingenschmiede, Messerschmiede und Schleifer ertvählt werden sollen, welche das Handwerk alle Wochen zu beschauen, d. h. darüber zu ivachen hatten, dass nicht gegen die bestehenden Bestimmungen gehandelt werde. An den in dieser Verordnung niedergelegten Grundsätzen hielten auch die Kleinraminger Schmiede fest, weshalb hin und wieder Streitigkeiten entstanden, wozu auch die Gesellen, die ihrerseits ebenfalls manche Neuerungen einführen wollten, beitrugen. Sei es nun, dass dje Meister meinten, die alte Handwerksordnung sei für die damalige Zeit zu lax, oder dieselbe werde von den Gesellen leichtsinnig übertreten, kurz, die Meister der Klingenschmiede in der Raming und in Steinbach an der Steyr, zu welch letzterer Innung auch die von Sierninghofen und Trattenbach gehörten, hielten eine Versammlung und kamen überein, die Handwerksordnung in einigen Punkten zu verschärfen. Die Gesellen der Dreier-Werkstatt führten darob in ihrem Namen und in jenem ihrer Genossen aus den Werkstätten Waidhofen an der Mbs und St. Pölten wider die Meister der fünf Werkstätten zu Steyr, Kleinraming, Steinbach, Waidhosen und St. Pölten Klage, worauf am Samstag vor Invocavit vor dem Vogte Siegmund von Polheim, Burggrafen von Steyr, und dem Richter und Rath von Steyr zwischen den Meistern und Gesellen ein Vergleich geschlossen wurde. Die Meister und Gesellen entsagten jeder Neuerung und gelobten, an der alten Ordnung festzuhalten, und erstere versprachen, die alljährliche Zusammenkunft der Gesellen am Sonntag Reminiscere, wobei die Artikel ihres Gesellenbriefes, nach denen sie sich zu verhalten hatten, verlesen wurden, nicht zu verhindern. Der Meister „Fryaze zu Sierninghoffen" wurde als solcher anerkannt und dem Meister Haidinger, der wahrscheinlich Rauchklingen widerrechtlich verkauft hatte, die Strafe nachgesehen. Der vor dem Vogte geschlossene Vergleich hatte den guten Erfolg, dass Steiftet und Gesellen fortan in gutem Einvernehmen lebten und schafften. Dafür aber begannen andere Zwistigkeiten zwischen den Klingen- iittb Hammerschmieden, Messerern und Verlegern, und die Klagen über schlechtes Frimmwerkzeng (Rohmaterial), schwere Mödl (Stobt ist die Form des Ansatzes zwischen Klinge und Heft, jetzt „Gesenkt" genannt), schlechte Bezahlung u. s. tv. ziehen sich über 300 Jahre durch alle Schriften und Urkunden hindurch. Es gelang auch dem Burggrafen als Jnnungsvogt nicht immer, den Frieden zwischen den Parteien herzustellen und die Schuldigen zur genauen Pflichterfüllung zu bringe», denn hie und da gelangten Klagen und Beschwerden bis an die Landesfürsten, welche sich für die Eisenindustrie jederzeit lebhaft interessierten und sie in jeglicher Weise förderten. In den ersten Decennien des lli. Jahrhunderts hatten die Klingenschmiede ein­ dringliche Beschwerde beim Burggrafen darüber eingebracht, dass die Hammermeister schlechtes Frimmzeug herstellen und doch zu höheren Preisen verkaufen, wodurch sie doppelten Schaden hätten, denn sie könnten ans schlechtem, hadrigem Zeug keine guten Klingen schmieden und kämen in die Gefahr, ihren guten Ruf und ihre Kunden zu verlieren, und bei dem Wenigen, was sie absetzen, werde ihnen des schlechten Zeugs wegen von den Messerern am Preise Abbruch gethan. Es gebot Kaiser Ferdinand I. im Jahre 1526 den Radmeistern bei den „bayden Pergen, des Vordern- und Inner Eisenärztes", den Hammermeistern das „Rauch vnd geschlagen Eysen" durch die folgenden sechs Jahre nicht höher als zu dem festgesetzten Preise, der damals um 10 Pfennig höher gestellt wurde, zu verkaufen, und sie nicht mit dem „Haberngelt" zu beschweren. Dieses Gebot musste er 1535 wiederholen und hiebei wieder den Hammermeistern befehlen, ihrerseits das Eisen ohne jede Preissteigerung in den Handel zu bringen. Viele der von den Türken im Jahre 1529 niedergebrannten Gehöfte standen leer und öde, weshalb im Jahre 1534 nach Auflösung des schwäbischen Bundes

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