Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

457 bestand hier eine Nothschule. Während des Bestandes derselben wurde der Unter­ richt meist in Privathäusern von ungeprüften Lehrern ertheilt. 1806 wurde der Schulsprengel gebildet und mussten die Kinder aus den Ortschaften Kleinraming, Ebersegg, Unterwald, Klein- und Großkollergraben, zusammen 144 Häuser, die Filial- schule Kleinraming besuchen. Es tonreit 50 Schüler, welche beim ungeprüften Lehrer Schwimmbock ihren Unterricht erhielten. Bis zum Jahre 1806 hatte der Besitzer des „Reckerberger - Gütels" die nothwendigen Räumlichkeiten für die Unterrichts- ertheilung gratis überlassen, später musste Pacht gezahlt werden. Von 1806—1835 wird in der Schulchronik als Lehrer Karl Trautmann, ein verabschiedeter Artillerie- Unterofficier, genannt. Der Nachfolger Trautmanns war Karl Lang (1835—1844). Ihm folgte Georg Piess- linger (1844—1879) und bis 1893 Adolf Männer. Im Jahre 1852 wurde ein neues Schulhaus erbaut. Bis zum Jahre 1870 bestand ganztä­ giger, seit jener Zeit nur halbtägiger Unterricht. 1882 wurde der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten ein­ geführt. In kirchlicher Bezie­ hung gehörte einst die ganze Raming zu Passau; seit 1785 ist die Raming getheilt. Die rechte Hälfte gehört zur Diö- cese St. Pölten, die links­ seitige zur Diöcese Linz. In ältester Zeit unterstand die Raming der Pfarre Garsten, und seit 1785 ist sie der Pfarre St. Ulrich zugetheilt. Die Ortschaft Ebersegg, ob­ gleich ans oberösterreichischer Seite, wurde zum näheren Kürnberg zugetheilt. Am rechten Ufer gehörte anfangs alles zu Haag, dann zu Be- hamberg. Zur Erbauung einer Kirche hat sich in Klein­ raming vor 12 Jahren ein behördlich genehmigter „Kirchenbauverein" gebildet, und wurde im Jahre 1893 mit dem Bau, der in fünf Jahren vollendet sein soll, be­ gonnen und im ersten Baujahre die Grundfesten hergestellt. Die „Raminger Müller-Innung" wurde als selbständige Innung am 9. März 1623 errichtet und war früher zu Hall zuständig. Von dieser Zeit an war die Innung berechtigt. Zech- und Viermeister (Vormeister) zu wählen, und verpflichtet, die Ladung in Ordnung zu halten; sie ordnete alle im Jnnungsbezirke vorkommenden Angelegen­ heiten selbst oder im Einverständnis mit der Vogtei Steyr, nahm Gewerksgenossen auf und entließ sie. Als oberstes Gesetz für die Innung galt die Handwerksordnung vom 1. April 1576. Viel älter als die Müllerinnnng ist jedoch die „Raminger Klingschmied-Innung." Tie Linde in der Steinwend und das Lchulhaus in Kleinraming. Von F. Kulstrunk.

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