Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

431 timt» einen ganzen Kauffschilling khaufflichen an Sich gebracht habe, und bittet ihme Hieriber Einen ordentlichen zaichen Briefs aufzurichten, darauf geben wir sollichen gewaldt, dass Vorbenielter Joseph Helmb und Susanna seine Hausfrau, und ihren betten Erben solliches Messerzaichen, dss Lateinische r mit dein Ha Woll mägen ihn haben, aufs Ihre Messer Clingen auffschlagen Bingen, Rüessen und gebrauchen, Vnverwerth Menigtichen (doch allweeg Keinen Weitheren zueschlag darzue machen). Auch hinividernmben mit Vorwissen und Einwilligung Eines Ersamben Handtwerckhs Verkhauffen Verschaffen und Vermachen, Wemb Sye wollen, wie dan solliches Landtes österreich Recht und Gebrauch ist, wie auh gemelt Eines Ersaniben Handtwerckhs, Treulich tind ohne Gnnerdte dessen zu Wahren Vrkhundt haben wir mehr Bemelten Josephen Helmb und Susanna seine Ehelichen Haußfrauen, und ihren betten Erben bissen brieff mit Vnß Eines Ersamben Handtlverckhs der befreidten Messerer, Clingen schmidt Vnd schleifferer Werckhstatt Stainbach hieran Hangeten Secret Jnsigel Ver- serttigter Ertheilt (doch Vnß und Vnsseren nachkhomben, auch Freyheiten und Fört- tigung ohne allen Nachtheil und schaden) Zeugen der Sach timb dess gebottes der Färttigung, sind die Erbaren Hanns; Wolfs Ludwig und Michael Mathiaß Strafferer bete mitmaister, Beschehen und gaben in Stainbach bey Herrn Johann Michael Mäuserer der zeit Bemelten Handtlverckhs zächmeister, den Anderten Februarr in Ain Taussend Sibenhundert und snnsfnnd Bierzigisten Jahre. — Das anhängende Siegel im grünen Wachs zeigt im Schilde eine Krone, durch welche drei Schwerter gesteckt sind. Die Umschrift lautet: Sigel der Meserschmit in Stainpach. Zur größeren Sicherheit ivurde dieses Zeichen dann noch in das bei der Eisenobmannschast in Steyr geführte Markenbuch eingetragen, lote folgender Vermerk auf der Außen­ seite der Pergamenturkunde darthut: Heunt dato ist gegenwäcttiger zaichen brief bey der Königl. und Landtsfürstl. Eisenobmannschafft producirt und in das zaich Buch fol. 56 aingetragen ivorden. Steyr, den 3. April 1745. Königl. Eisenoberambts Canzley. — Der Zweck des Zeichenbuches, das im Archive der k. k. Bezirkshaupt­ mannschaft Steyr sich befindet, ist durch folgende auf der Innenseite des Einband­ deckels befindliche Eintragung dargethan: Zumallen vorhin kein zeichen Buch bey dem Ober-Amt gehalten, solches jedoch zu Behebung deren Villföltig Entstandenen Differentien und (Strittigfeiten ohnnmbgänglich erforderlich zu seyn befunden worden ist, Alss hab Ich Carl Joseph Seywitz Edler von Muggenthall der Röm. Kays. Maj. I. ö. Hof Cammerrath und Eisenobmann beeder Erzherzogthümer Österreich unter und ob der Enns gegenivärtiges Libell verförttigen und die von denen Eisen- Fabricanten, Manufacturisten und Schmidschaften führende Zeichen ordentlich ein­ tragen lassen. Steyr, den 31. May Ao 1738. Zwischen den Ahlschmieden und Schleifern in llleuzeug und der Herrschaft Gschwendt war bezüglich der gegenseitigen Leistungen im 18. Jahrhundert ein Streit ausgebrochen, der endlich im Jahre 1706 durch folgenden Vergleich beigelegt wurde: „Contract, tvelcher heute Ende stehenden dato zwischen dem Pfleggerichte der sürstl. Auerspergischen Herrschaft Gschwendt Eines, dann dem gesanunten Ahlschmied- und Schleiferhandwerk in Neuenzeng tvie auch den beiden Zeugstadler daselbst als Lettmühler und Weißengruber endlich den all daigen Hammerschmiedmeistern andern Theils dahin errichtet und zu Stande gebracht worden ist und zwar: Erstens iverden daselbstigen Schleiferern und Ahlschmiedmeistern die bisher der Herrschaft Gschwendt ganz eigenthümlich geivesten eilf Schleiferwerkstätten sammt darin befindlichen Polieren solchergestalt überlassen und eingeräumt, dass sie nun­ mehr jedem Meister, wie er nämlich bishero darin gearbeitet hat, als sein wahres Eigenthum verbleiben sollen. Gleichwie ihnen aber Zweitens nebst diesen Schleifer-Gebäuden sammt allem was darin befindlich ist, auch die dazugehörigen Fluder wie auch der obere und untere Schleifsteg endlich auch der ganze Wehrgraben ganz übergeben wird, so versteht es sich von selbsten, dass auch von nun an die Schleiferer die ganze Herhaltung dieser sämmtlich in ermeltem Wehrgraben sich ergebenden Reparationen selbst und ans eigenem bestreiten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2