Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

422 während vier gefangene Soldaten begnadigt wurden. Nach der "Niederwerfung des Aufstandes vollzog sich die Gegenreformation dann langsam, aber sicher. Im Jahre 1671 ivurde beim Stadtrichter zu Steyr Klage geführt, dass die „Tham- und Fladergutsbesitzer" an den Wochenmärkten kein Brücken- und Stand­ geld zahlen. Bei der hierüber gepflogenen Untersuchung erklärte der Spitalamts­ verwalter, dass sie davon befreit seien, weil sie die Maleficianten zum Hochgerichte am Steinseld zu führen hätten. Im Jahre 1653 starb der Pfarrer von Sierniug, Dr. Theol. Georg Friedrich Koller, der Kaiser Ferdinands II. Rath und Rector der Universität in Wien ivar. Er und der Pfarrer Jakob Wenzel Ruland waren vorzügliche Gründer und Unter­ stützer des Jesuiten-Collegiums in Steyr. Koller war. seinerzeit Reformations- Commissär in Wels gewesen. Sein Leichenstein befindet sich in der Pfarrkirche; desgleichen der seines Nachfolgers, des Pfarrers und Domherrn Siegbert von Geileu- Simihifl vom Hnbcrbcrg. Bon F. Hölzlhubcr. kirchen, ivelcher beider Rechte Doctor, kaiserlicher Rath und päpstlicher Protonotar gewesen. Er starb int Jahre 1662. Dessen Nachfolger ivar Thoman von Kandlberg, ivelcher 3 Unterthanen zur Pfarre stiftete. Ferner sind zu erivähnen die Grabsteine der im Jahre 1743 verstorbenen Alaria Rosalia von Erb, Verwalterin zu Sierning, und der im Jahre 1668 in Losensteinleiteu verstorbenen Magdalena Eybl, Pflegerin zu Gschivendt und Losensteinleiten. Einem im gräflich Lambergschen Schlossarchive in Steyr befindlichen Urbar vom Jahre 1658 fol. 601 entnehmen wir, dass die „Pfarre Sierning mit der Lehenschaft dem Domcapitel zu Passau gehörte, derenthalben sich jeder Pfarrer mit dem Domcapitel zu vergleichen hatte." Die Vogtei hatte die Herrschaft Steyr, weshalb jeder Pfarrer dorthin das Possessionsgeld zu erlegen hatte. Der Pfarrer hatte Stift, Stör, Auf- und Abfahrt, auch die Fertigung über alle seine Unter­ thanen, deren es damals an 70 behauste und unbehauste gab. Zur Vornahme der Kirchenrechnungen, von ivelchen der Pfarrer jederzeit eine Abschrift der Herr­

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