Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

390 zu Unterberg, Dietach Nr. 11), 3 in „Winchel" (Winkling), 1 in Rvt, 15 in „Todich" (Dietach), 1 im „Graben", 1 in „Stinchenekke", 1 am „Pranperg", 1 in „Distael- berch", 3 in „Glvnich" ((Steins), 6 in „Talarn" (Thailing), 4 in „Winchlarn", 3 in „Oede", 0 in „Hvlwarn" (Thann Nr. 30), 2 in „Vnwirde", 3 in „Grillinperg" (Thann Nr. 15, 10, 17), 4 in „Neinbrechtsperge", 1 in „Gebe", 1 in „Schachen", 1 in „Prantsteten", 2 in „Tenne", 2 im „Raevte", I an der „Lyten", 3 auf betn „Haevberch", 1 in der „Gruft" (Kriftnersölde in Kaibling, Dietach Nr. 10), l „hinter der Kirche", 1 „unterm Walde." Bischof Bernhard von Passan bestätigte 1313 die Anordnung des Abtes Offo von Gleink, dass die Einkünfte der Kirche Dietach znrn Besten des Siechenhauses in Gleinkverwendet werden. Aus dem 14. Jahrhundert sind nur einige Stiftungen bekannt. So bezeugte 1325 der Richter Gottschalk, der Rath und die ganze (Semeinbe von Steyr, dass Niklas der Stier, Bürger zu Steyr, die halbe Hube zu „hnlbarn" (Hilbern) in der Dietacher Pfarre dem Gotteshanse Garsten zur Unterhaltung eines ewigen Lichtes gegeben habe. During und Reicher, die Sazzer, stifteten 1354 mit dem Gute „Stenning" in der Stadelkirchner Pfarre ein Seelgeräth zu Dietach. Peter der Preuhafen verkaufte 1371 dem Konrad Perausch, Bürger zu Steyr, zivei Güter zu „Gemprechtsperg in Tndicher Pfarre, die inbertaigen sind gen Steyr in die purch." — Georg von Volkersdorf gab 1373 dem Kloster Gleink das Gut, „Leivchopel", daraus Heinrich der Angerer saß. Im folgenden Jahre reversierte Heinrich der Pfarrer von Dietach, dass er voll den Einkünften seiner Pfarre jährlich 8 Pfd. in das Siechenhans von Gleink zu geben verpflichtet sei. In der Dietacher und Garstner Pfarre hatte einst die Herrschaft Steyr das Hof- oder Kastenamt. Wir entnehmen über dasselbe den Urbarbüchern der Herr­ schaft von den Jahren 1424 und 1058 Nachstehendes: Die Jndendorfer, Fischhnber, Dietacher, Jägerberger, Schwamminger und andere in das Kastenaml Gehörige mussten 10 Wagen haben und mit denselben alle gewöhnlichen Roboten zum „Hos" in Steyr thun, auch musste jeder speciell ein Fuder Heu ans den Waldwiesen am Damberg herabholen. So oft die Hosführer — so nannte man sie — vom Dam- berg Streuholz zur Hosbrücke in Steyr brachten, bekamen sie für jedes Ross ein Laibl Brot vom Hofe. Was die Weinfuhren anbelangt, so waren die Urbarslente nur gehalten, den ans der Enns hereingebrachten Wein ans das Schloss zu schaffen. Jeder, der im Hos- oder Kastenamt wohnte unb seinen Hos oder Grund verkaufte, hatte das volle Freigeld, nämlich voll 10 fl. einen Gulden zur Abfahrt oder Freigeld zu geben. Jeder, der sich in diesem Amte ankaufte, ohne Hosführer zu sein, hatte von 100 fl. fünf Gulden oder von 10 fl. einen halben Gulden zur Anlast zu geben, während die Hofführer von einem ganzen Grund nicht mehr als 2 Schilling Pfennig zu reichen hatten. Bon jedem Gulden Freigeld hatte der Amtmann einen Groschen. Jeder Burggraf oder Pfleger in Steyr hatte von den Urbarslenten den „Dienst- habern", nüe er ihnen wuchs, abzufordern, und die Urbarslente waren gehalten, denselben gut gereinigt zu bringen. Wer keinen angebaut hatte, musste denselben am Markte kaufen und damit seinen Dienst entrichten. Wenn einer „den Traidt" durch Geld ersetzte, so durfte der Pfleger für den Metzen nur den Marktpreis rechnen. Für die Ausstellung einer Urkunde (Brief) erhielt der Burggraf 1 Pfd. Pfg. „Siegelgeld", der Schreiber 00 Pfg. „Schreiberlohn" und für einen „Petzedl" 12 Pfg. Nahm ein Herrschaftsmann einen Brief über ein kleines Gut (Sölde oder Lehen), so zahlte er nur 4 Schilling Siegelgeld, während der Schreiberlohn gleich blieb. Der Burgrechtdienst von einem Haus oder Grund in der Stadt Steyr musste zu Georgi, Martini oder Maria Geburt „bei scheinender Sonne" gereicht iverden. Wenn einer dort ein Haus oder einen Burgrechtsgrnnd verkaufte, so hatte er sich alsobald beim Hofe einzustellen, sonst strafte ihn die Herrschaft mit 20 bis 30 fl. oder schlug ihm einen „Steckhen" (Pfahl) vors Hans. Bon solchen Gründen in der Stadt hatte die Herrschaft weder Steuern noch Robot, sondern nur eben den Grunddienst zu fordern.

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