Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

378 Jahre 1839 der angrenzende große Tract gegenüber der Kirche, der ein zweites Stockwerk erhielt, mit dem anderen Theile verbunden und in beivohnbaren Zustand versetzt werden. Das Jahr vorher lvurde der neue Friedhof angelegt und darin eine Kapelle erbaut, in ivelcher sich die ©ruft der Nonnen befindet. Dermalen besteht der Convent aus einer Oberin mit 30 Chorschwestern, 1 Novizin, 10 Laien und 4 Einkaufschwestern, die einen eigenen Klosterseelsorger haben. Superior des Klosters und zugleich Verwalter der bischöflichen Dotationsgüter ist gegenwärtig der Domherr Monsignore Anton Pinzger. Als Franz Josef Rudigier (1853—1884) den bischöflichen Stuhl bestieg, wurde ihm gleich seinen Vorgängern dieselbe Realdotation laut Ministerialerlass vom 2. November 1853 mit der Statthalterei-Jntimations-Rote vom 8. April 1854 über­ geben, welche er bis zum Jahre 1869 bezog. Am 8. Mürz 1869 fasste jedoch das Abgeordnetenhaus eine Resolution des Inhalts, dem Bischöfe von Linz die Güter Garsten und Gleink gegen Anweisung der normalmäßigen Dotation gänzlich abzu­ nehmen, wqs auch ausgeführt wurde. Der Antrag, diese Güter zu verkaufen, drang nicht durch, hingegen ivollte man im Stiftsgebäude die Landesackerbauschule unter­ bringen, was jedoch ebenfalls nicht ausgeführt wurde. So blieb es bis zum Jahre 1880. Am 20. April 1880 wurde die Regierung im Abgeordnetenhause aufgefordert, den Rechtsanspruch des Bischofes auf die Güter Gleink und Garsten einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Das Resultat derselben war, dass im Jahre 1883 die Übergabe derselben an die bischöfliche Mensa durchgeführt wurde. Doch der Bischof erfreute sich derselben nicht lange, denn schon im folgenden Jahre ereilte ihn der Tod und sein Nachfolger Er ne st Maria Müller genoss dieselben nur von 1885 bis 1888. — Unter ihm wurden im Jahre 1886 die Wandtäfelungen aus Linden- und Nussbaumholz, welche in der Zeit von 1642 bis 1655 unter Abt Roman I. von Garsten vom dortigen Laienbruder Michael Obermüllner für den Garstner Capitelsaal angefertigt wurden, nach Gleink überführt, hier gründlich renoviert und im sogenannten Garstnersaale aufgestellt. Von demselben Meister rühren auch die kunstvollen Chorstühle im Linzer alten Dome her, die einst im Garstner Sommer­ chor standen. Das Altarbild mit kunstvoll geschnitztem Rahmen von Bk. Obermüllner aus dem Sommerchor in Garsten ziert jetzt das Empfangszimmer in Gleink. Gleink besitzt auch noch die überlebensgroßen Bilder der Habsburger von Bkeister Reselfeld. — Die bischöfliche Hauskapelle in Gleink ist mit herrlichen Stuccaturarbeiten geschmückt, welche von Johann Baptist Marione angefertigt wurden, und das Altarbild ist eine Arbeit des Meisters Jnnocenz Tuniani aus Savoyen. Sein Nachfolger auf dem bischöflichen Stuhle in Linz wurde Franz Maria Doppelbauer, Sr. päpstl. Heiligkeit Hausprälat, Referendar der Signatura pa- palis justitiae, enter. Rector des deutschen National-Jnstitutes St. Maria doll’ Anima zu Rom, Ritter des Ordens der eisernen Krone III. Classe, Besitzer des päpstlichen Ehrenkreuzes „Pro Ecclesia et Pontifice", u. I. Dr., ständiges Mitglied des ober­ österreichischen Landtages, Ehrenbürger vieler Gemeinden tc. rc. Derselbe wurde zu Waizenkirchen in Oberösterreich am 21. Jänner 1845 geboren, mit 26. Juli 1868 zum Priester geweiht, von Sr. Majestät Kaiser Franz Josef I. am 17. December 1888 zu Wien zum Bischöfe von Linz ernannt, von Sr. päpstlichen Heiligkeit Papst Leo XIII. am 11. Februar 1889 confirmiert, von Cardinal Serafino Vanutelli am 10. März 1889 zu Rom consecriert und ant 5. Mai 1889 feierlich in den Besitz des Bisthums eingeführt. Alljährlich veriveilt derselbe während des Sommers einige Zeit, entrückt dem lärmenden Treiben der Landeshauptstadt, im ruhigen Gleink. In Gleink befindet sich die bischöfliche Forst- und Domänenverwaltung Gleink, an deren Spitze gegenwärtig der Oberförster Theodor Waldemar Großmann steht. Im Anschlüsse hieran sei einiges über das Gerichtswesen in alter Zeit mitge­ theilt. — In Ansehung der Gerichte und der Richter im Lande ob der Enns war es seit Herzog Albrecht I. längere Zeit so geblieben, wie es früher war; die oberste Gerichtsbarkeit über alle hatte der Landesfürst; er hielt die Sitzungen persönlich

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