Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

361 wurden die weiblichen Sträflinge in die f. k, Strafanstalt ©üben transferiert und von da an nur mehr männliche Sträflinge in der Strafanstalt Garsten angehalten. Im April 1866 wurden die barmherzigen Schwestern von der Leitung der Straf­ anstalt enthoben, welche wieder vom Staate übernommen wurde, und die unmittel­ bare Leitung der Anstalt zuerst einem Verwalter, später einem Director (seit l.Juli 1889 Oberdirector) übertragen. Die Verpflegung der Sträflinge und die Arbeitskraft derselben wurden verpachtet und blieben nur so viele Sträflinge in Eigenregie beschäftigt, als zur Verrichtung der Arbeiten für die Anstalt selbst erforderlich waren. Vor Einführung der noch jetzt geltenden Hausordnung vom 13. Februar 1874 bestand kein Unterschied in der Behandlung der das erstemal abgestraften und der rückfälligen Sträflinge, auch war den Sträflingen kein bestimmtes Arbeitspensum auferlegt. Die Anschaffung der Nebengenüsse war ihnen täglich gestattet, auch durften sie schnupfen und während des Spazierganges rauchen. Mit 1. November 1883 wurde die Verpflegung der Sträflinge in Eigenregie übernommen. Die Strafanstalt Garsten umfasst einen Flächenraum von 5704 ha. Hievon entfallen auf: Bauarea 2423 ha, Gärten 2040 ha, Wiesen 1241 ha. Die Anstalt verfügt über C Administratwnskanzleien, 5 Aufseherkasernenzimmer, 57 Arbeits- localitüten, 58 Schlafarreste mit einem ordentlichen Belagraum von 851 und einem außerordentlichen Belagraum von 866 Köpfen, dann über 48 Correctionszellen, von denen 16 verdunkelt werden können. Die Schlafarreste enthalten einen Luftraum von 68 69 bis 639 9 m3 und einen Belagraum von 5 bis 35 Köpfen. Die Correctionszellen haben einen Luftraum von 34 42 m3. — Am 31. December 1888 befanden sich in der Strafanstalt Garsten 754 Sträflinge. Das Beamten- und Aufsichtspersonale der Strafanstalt Garsten besteht aus 1 Oberdirector, 1 Verwalter, 1 Controlor, 1 Adjuncten, 1 katholischen Seelsorger (der evangelische Seelsorgerdienst wird von dem evangelischen Pfarrer in Steyr versehen), 1 Hansarzte, 1 Lehrer, 1 Gefangenwachinspector, 3 Oberaufsehern I. Classe, 4 Oberaufsehern II. Classe, 33 Aufsehern 1. Classe, 34 Aufsehern II. Classe und 6 Aushilssaufsehern. Die äußere Bewachung der Anstalt wird durch das in Steyr garnisonierende k. u. k. Militär besorgt. Die Oberleitung der Anstalt steht dem Oberstaatsanwälte in Wien zu, und als Hauscommissär fungiert der k. k. Staats­ anwalt in Steyr. Die Hausordnung datiert vom 13. Februar 1874, die Dienst­ vorschrift vom 3. October 1884. —<§>/— 3. Christkindl. Zwei Kilometer westlich von Steyr liegt der Ort Christkindl.*) Das Orts­ gebiet wird im Westen von den Gemeinden Sierning und Aschach, im Süden und Osten von Garsten, und im Norden von Steyr und Sierning begrenzt. Im äußersten Südwesten erreicht das Ortsgebiet die höchste Höhe (Saß 481 m). Die Bewohner dieses Gebietes sprechen die deutsche Sprache und gehören dem römisch-katholischen Glauben an. Zwei Drittheile der Bevölkerung beschäftigen sich mit Eisenindustrie und sind es besonders die an einem Seitenarm der Steyr befind­ lichen Eisenwerke, der Drahtzug und das Walzwerk des Industriellen Franz Werndl, *) Urkundenbuch von Obervstcrreich: I. 122. 123. 170. 170. 181. 202. 472. II. 134. III. 223. IV. 362. 423. V. 189. 290. — Pritz: Garsten -Glcink 112 — 116. — Stadtarchiv von Steyr Nr. 4460. — Schulchronik.

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