Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

328 Bauern über den drückenden Samenzehent und den Erntezehent, über den Vogthaber, über das überhandnehmende Wild, welches ihre Saaten vernichtete, über die zahlreichen Fischzüge, wodurch ihnen das Gras auf den den Bächen an­ liegenden Wiesen zertreten wurde, über die übermäßig geforderte Heuabgabe, unziemliches Robotgeld, Ansage der Robot zu solchen Zeiten, wo sie selbst am Felde dringende Arbeit hatten, über unrechtes Wach geld, über den Waisendienst, den Tavernenzwang bei Hochzeiten und Todtenzehrungen, über Vertheuerung des Salzes, über Belastung mit neuen Mauten, über das Angeld (Tranksteuer), über die Einhebung von Zins und Geld, wenn sie Pfennwerte (verkäufliche Sachen) in Städte und Märkte brachten u. dgl. Zu einer bewaffneten Erhebung kam es wohl nicht, aber es fanden einzelne Zusammenrottungen im Attergau und im Traunviertel, in der Umgebung von Steyr und Weyer statt und wurden die Bauernscharen von dem Befehlshaber des ständischen Aufgebotes, Alexander von Schifer, zum Auseinandergehen bewogen. Wolf von Losenstein sah sich jedoch genöthigt, seinen Grundholden in den Pfarren Hörsching, Weißkirchen, Pucking, St. Marien, Kematen, Sierning, Wolfern, Garsten im Jahre 1526 bei Ausstellung der neuen Erbbriefe über ihre Güter das Sterb­ haupt und die Anlast beim Todesfall des Herrschaftsbesitzers nachzusehen und als Anlait beim Tode des Grundholden das 10. Pfund anzusetzen, während die anderen Herrenforderungen und Landsteuern, die Robot, das Siegelgeld und die Heiratsteuer aufrecht blieben. Zwei Jahre später mussten in gleicher Weise seine Unterthanen in den Pfarren Garsten, Ternberg, Losenstein, Großraming, Weyer, Höllenstein und Waidhosen neue Erbbriefe über ihre Güter nehmen, wobei er denselben das Sterbhanpt und die Anlait beim Tode des Herrschaftsbesitzers nachließ. Als andere Anlait wurde hier das 20. Pfund und als Abfahrt das 10. Pfund festgesetzt. Wolf war ein rauher, harter Mann, der sich nach Art der Zeit auf den Straßenraub verlegte. So ritt er hin und wieder mit seinen Leuten bei Bernhard Zeller von Schwertberg ein, der weit und breit der Schrecken der Kaufleute und aller Reisenden war, ivelche Güter mit sich führten, und nahm an dessen Raubzügen theil. Endlich wurde ihnen das Handwerk gelegt. Zeller wurde mit dem Schiverte gerichtet, während Wolf von Losenstein unter Bürgschaft von Achaz von Losenstein und anderen Urfehde schwören musste. Zu diesem Eriminalprocesse hatte der Rath von Steyr aus seiner Mitte Abgesandte als Beisitzer schicken müssen. Dies mag wohl die Ursache gewesen sein, dass Wolf im Jahre 1529 die aus Steyr der heran­ nahenden Türkengefahr wegen fliehenden Weiber und Kinder hier anhielt und nicht früher entließ, bis sie ihm nebst anderer Ehrung (Gaben) noch 32 Pfd. Pfg. Lösegeld bezahlt hatten. Er starb 1535. Von seinen Söhnen verkaufte Onopherus im Jahre 1545 seinen Antheil an Gschwendt seinem Bruder Georg III. Als aber diese beiden nebst dem dritten Sohne Gundaker IV. ohne Hinterlassung von Leibeserben gestorben touren, kam Gschwendt an seinen vierten Sohn Dietmar. Dietmar V. hatte sich schon 1529 bei der Vertheidigung Wiens rühmlich hervorgethan und gerieth 1537 nach der Niederlage bei Esseg in die Gefangenschaft der Türken, aus tvelcher er erst nach langer Zeit und nach Erlegung eines bedeutenden Lösegeldes befreit wurde. Er ließ für die Herrschaft Gschwendt ein neues Urbar anlegen, in welchem die von seinem Vater Wolfgang in den Jahren 1526—1528, sowie die von ihm in der Zeit von 1549—1573 ertheilten Erbbriefe über seine Unterthanengüter eingetragen wurden. Seine Unterthanen ivaren demselben zufolge in nachstehende Ämter eingetheilt: Hofamt, Rettingsdorfer Amt, Kematner Ämt, Zehentneramt zu Lindach, Schiedlberger Amt, Amt Neuzeug a. d. Steyr, Losensteiner Amt und das Amt zu Harnpach (Hornbach) an der Enns. Dietmar V. wurde 1564 Kaiser Ferdinands I. Rath und Landrath, wurde 1571 zum Landeshauptmanne verordnet und nahm an den Verhandlungen über die Verfassung und Anlage einer Landtafel regen Antheil. Er starb im Jahre 1577 im kaiserlichen Schlosse

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