Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

141 Als Albrecht mit Kaiser Friedrich in Krieg gerieth, war er in Geldnöthen, weshalb er die Stadt und Herrschaft Steyr an Georg von Stein versetzte, welcher seine Pfandherrschaft antrat und sich einen Herrn und Regierer der Herrlichkeit zu Steyr nannte. Albrecht verkaufte diesem auch die Mühle zwischen den Brücken um 1000 ungarische Gulden und schenkte dem Christoph Leroch das Rumpelbad neben dem Spitale. Der unerwartet schnelle Tod Albrechts endete am 2. December 1463 die Erbstreitigkeiten, und Kaiser Friedrich regierte dann über ganz Österreich. Die Weigerung Steins Stadt und Burg Steyr herauszugeben, die Ein­ nahme der Stadt durch Herzog Ernst von Sachsen, die Wiedereroberung der­ selben durch Stein und die darauf folgende Ein­ nahme der Stadt und der Burg durch Ulrich von Grafeneck ist bereits früher geschildert worden. Die Steyrer erlebten aber von Ulrich vonGraseneck manche Drangsale, so dass sie sich klagend an den Kaiser wen­ den mussten, welcher 1471 selbst hierher kam und 1472 durch ein Privilegium, einigermaßen Erleichterung schuf: Jeder, der Bürger werden wollte, jedoch kein Haus int Burgfrieden be­ saß, musste beimMagistrate 32 fl. erlegen wenn er Handel treiben wollte. Im November dieses Jahres be­ suchte er die Stadt wieder mit seinem Sohne Maximi­ lian und seiner Tochter Kunigunde; es wurde ihnen ein festlicher Empfang be­ reitet und schöne silberne Trinkgesäße als Ehren­ gaben überreicht. Etwas früher waren Dominicaner aus Krems hierhergekom- men, welche mit Erlaubnis des Kaisers und Einwilli­ gung des Magistrates ein Kloster zu erbauen anfien- gen; der Abt von Garsten wollte solches nicht zulassen, bis dann 1478 Papst Sixtus IV. den Streit zu Gunsten der Dominicaner entschied. Als im Jahre 1478 der Krieg zwischen Kaiser Friedrich und deut ungarischen König Matthias beendet wurde, trafen Steyr schwere Lasten. Es wurde die Alant erhöht und die Schatzsteuer auf jedes Vermögen, sogar auf das der Dienstboten gelegt. Auch befahl der Kaiser den Steyrern, eine zweckentsprechendere ttitb stärkere Hofranm eines Patrizierhauses (Ltadtplah Nr. 14). Bon F. Killstriink.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2