Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

138 Priester jedesmal drei Pfennige zu reichen. Durch einen zwischen der Stadt und bept Kloster Garsten im Jahre 1323 abgeschlossenen Vertrag wurde dem Kloster für den Fall des Nichteinhaltens desselben das Recht eingeräumt, die Messen beim 6t. Colomansaltare in Garsten lesen zu lassen. — Auch die Königin Elisabeth, Geinahlin Friedrichs des Schönen, bedachte in ihrem Testament (1328) das Spital zu Steyr mit 2 Pfd. Pfg. Peter der Panhalm erbaute in seinem Hause in der Enge im Jahre 1316 eine Kapelle, die der hl. Anna geweiht wurde, ivobei er den Revers ausstellte, dass durch dieselbe den pfarrlichen Rechten des Klosters Garsten kein Eintrag geschehen solle; dem genannten Kloster schenkte er 1319 zu einem Seelgeräthe den Garten auf der Ennsleiten, der einst den Bolkersdorfern gehört hatte. In seinem Testamente vom Jahre 1344 verschaffte er dem Kloster Garsten zur Haltung eines Jahrtages eine Hofstatt zu „Sedmich" und Erhärt, dein Pfarrer von Steyr, einen Lus zu „Sedmich" mit einer Hofstätte darauf, damit er »nd seine Nachfolger seiner jeden Sonntag in der Predigt gedenken und einen Jahrtag halten, wobei das Kloster dem Priester und dem Schulmeister eine Gabe zu reichen habe. Zur Unterhaltung des ewigen Lichtes in seiner St. Annakapelle widmete er 13 Pfd. Pfg., für welche ihm die obere Badstnbe in Steyr verpfändet war. Der Bürgerstand nahm immer mehr zu an Zahl und Wohlhabenheit, wozu besonders die von Herzog Albrecht II. dem Lahmen oder Weisen der Stadt 1347 ertheilte Bewilligung zur Abhaltung eines vierzehntägigen Frühjahrsmarktes, acht Tage vor und nach dem Christihimmelfahrtsfeste, viel beitrug. Auch ertheilte er im Jahre 1356 der Stadt das Privilegium, dass niemand im Umkreise einer Meile Wein ausschenken dürfe, und dass alle Streitigkeiten lvegen des Weinverkaufes hier geschlichtet iverden sollten. Endlich verlieh er den Bürgern das Recht, Fremde lvegen hier gemachter Verträge oder Schulden vorzuladen und in Verhaft zu neunten. Der Stadtrichter konnte dieselben pfänden oder Geld von ihnen für ihre Gläubiger eintreiben. Herzog Rudolf IV. der Stifter stellte im Jahre 1359 zum Vortheile Steyrs den Holzvorverkanf ein, sprach der Stadt die zu den Brücken erforderlichen Enns­ sporne ltiib Streubäume aus den herrschaftlichen Waldungen unentgeltlich zu, befahl feinem Burggrafen, darüber zu lvachen, dass das Eisen nur auf der Straße nach Steyr zur herzoglichen Maut geführt inerbe, und ertheilte den Bürgern das Vor­ kaufsrecht für Güter oder Dienste im Burgfrieden von Steyr. Im Testamente des reichen Bürgers Jakob Kündler vom Jahre 1360 finden wir das erstemal urkundlich die St. Gilgenkirche (Stadtpfarrkirche) erwähnt, der er ein Gut in Mühlbach vermachte. Dein Spital verschaffte derselbe das Gut „der Ehanal", welches jährlich 30 Pfg. und ein Schaff Hafer diente, und dein Pfarrer Friedrich 2 Pfd. Pfg. Seit jener Zeit fieng man an, die Todten am Friedhose um die Stadtpfarrkirche zu beerdigen. Vier Jahre später stiftete Herzog Rudolf mit 165 Pfd. einen Kaplan bei der Spitalskirche, der im Stadtpfarrhose wohnen, täglich in der Spitalskirche eine Frühmesse lesen und jeden Samstag vom Spitalmeister aus der Stiftung des Otto Scheck (1323) 9 Pfg. erhalten sollte. Herzog Albrecht III. mit dem Zopfe bestätigte 1366 zu Wien die Privilegien der Stadt, befahl 1370 dem Stadtrichter und Rathe zu verhindern, dass seine Maut­ stadt Steyr von den Handelsleuten umgangen werde, und erließ Befehle, womit manche Streitigkeiten in Handelssachen behoben wurden; ferner entkleidete er 1378 den Burggrafen des richterlichen Amtes über die Stadt und ihre Bürger und übergab dieses dem Stadtrichter. 1380 nahm er die Bürger lvegen der ihnen von Prälaten und Adeligen auferlegten ungerechten Steuern. von Gülten und Gütern, die sie einst von ihnen zu Lehen erhalten hatten, in Schutz, befreite sie 1381 von der Grundruhr auf der Enns und der Donau und schlichtete 1384 den Streit zwischen Steyr und Weyer, lvornach das von Weyer gebrachte Eisen drei Tage den Bürgern feilgeboten werden musste. Im Jahre 1394 setzte er das Bergegeld für

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