Anton Rolleder - Heimatkunde von Steyr 1894

128 Am 5. September 1641 erhielt er die Würde eines Reichsgrafen, arbeitete später fünf Jahre lang als f. Bevollmächtigter an dem großen Friedenswerke zu jJlüufter und Osnabrück neben dem Grafen Mar von Trautmannsdorf und unter­ zeichnete den Abschluss im Jahre 1648, wodurch dem blutigen dreißigjährigen Kriege ein Ende bereitet wurde. Kaiser Ferdinand III. überließ im Jahre 1644 dem Grafen Max von Traut­ mannsdorf für 125000 fl., die er von demselben zur Abfertigung eines Botschafters an die ottomanische Pforte entlehnt hatte, pfandweise die bisher mit Steyr vereinigt gewesene Herrschaft Hall (Bad Hall), bestehend aus dem gevogten Markte Hall sammt dem Hallischen Landgerichtsbezirk, der gevogten Pfarre Waldneukirchen, dann den Ämtern Ober- und Rieder-Hofniark und Nieder-Rohr sammt der Hofwiese und deni jährlichen Bezüge von 50 Klaftern Holz aus den fteyrischen Forsten gegen Wiederlösung. Die Vogtei über die Pfarre Pfarrkirchen hatte K. Ferdinand 1L schon im Jahre 1622 dem Kloster Kremsmünster abgetreten. — Im Jahre 1648 bestimmte K. Ferdinand III. den Cölestinerinnen in Steyr ein jährliches Holzdeputat oder statt desselben jährlich 67 fl. — Den Jesuiten verkaufte er im Jahre 1655 den der Herrschaft Steyr unterthänigen Schlüsselhof an der Enns, welcher der Herrschaft jährlich 6 fl. und von der Wiese mit Damberg 1 fl. 6 Schilling diente. Als der Hof einige Jahre darauf abbrannte, wurde er 1665 von allen Abgaben befreit. Johann Maximilian Reichsgraf von Lamberg wurde nach dem Jahre 1648 Hofmeister des Erzherzogs Leopold, bis ihn K. Ferdinand III. als außerordentlichen Gesandten an den Hof des Herzogs Karl von Mantua schickte, um zwischen dem Kaiser und der Prinzessin Eleonora die Heirat abzuschließen; er vollendete auch dieses Geschäft glücklich im Jahre 1651 und führte die hohe Braut in der Eigen­ schaft eines Oberst - Hofmeisters nach Deutschland; später wurde er zum geheimen Rathe ernannt und als ordentlicher Gesandter nach Spanien geschickt, erhielt von König Philipp IV. den Orden des goldenen Vließes, ward später Obersthofmeister des Kaisers, ivurde 1661 zum Obrist-Erblandkämmerer im Lande ob der Enns und 1662 zum Obrist - Erblandstallmeister in Kärnten, Ärain und der Hündischen Mark ernannt. Er hatte 164!) zu dem alten Darlehen dem Kaiser noch 30000 fl. vorgeschossen, er hatte ferner sehr bedeutende Forderungen ivegen seiner Stelle als Gesandter in Spanien, dann ivegen rückständiger Besoldung als geheimer Rath, Obrist-Kämmerer und Burggraf, endlich an ausständigen Interessen und wegen mancher für den Staat gemachten Auslagen, so dass sich seine gesammte Schuld­ forderung im Jahre 1663 auf 365844 fl. belief, weshalb ihm am 22. August eine neue Pfandverschreibung der Herrschaft Steyr überliefert wurde. Johann Max tvünschte zur Erhaltung seines Geschlechtes ein Majorat oder Fideicommiss auszurichten und bat den Kaiser, ihm die Herrschaft Steyr zu diesem Zwecke käuflich und erblich nebst der hohen Wildbahn, welche in der Pfandverschreibung vorbehalten war, und dem Ablösungsrechte der drei hofmärkischen Ämter zu überlassen, welcher Bitte der Kaiser durch Unterzeichnung des Kaufbriefes vom 25. August 1666 will­ fahrte. Graf Johann Max stellte dann unterm 26. September 1666 einen Revers aus, durch welchen er sich folgendermaßen verpflichtete: 1. Soll er die Rüstgelder, Kriegscontributionen oder Anschlag der Stände auch künftighin in das Vicedomamt abführen; Bergwerke, die etwa in seinem Besitze aufgeschlossen würden, sollten dem Kaiser verbleiben, und er nach der österreichischen Bergwerksordnung das für dieselben benöthigte Holz zu widmen gehalten sein. 2. Wenn sein und eines seiner Vettern Mannsstamm ausstürbe, soll der Kaiser oder seine Nachfolger das Recht haben, die Herrschaft Steyr gegen Bezahlung der darauf haftenden 365844 fl. einzulösen. 3. Verspricht er, die ihm aus besonderer Gnade überlassene Wildbahn jederzeit waidmünnisch zu hegen, und stehe es Sr. Majestät, so oft sie sich im Lande ob der Enns befinde, frei, sich der Wildbahn zu bedienen. 4. Soll er verpflichtet sein, das zu Hof- und Fortificationsbauten benöthigte Holz zu landesüblichen Preisen

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