Die Raming und ihre Bewohner

widerumb entlassen, wie er dann auch in der That gemeltes Stachel und Eysen=Weesen in viel bessern Stande, als vorhero gewesen, zu bringen geholfen, anbey das allerunterthänigste Erbittens ist, gleichwie bishero, also auch hinfüro in allen Fürfallenheiten gegen Uns, dem Heil: Röm: Reich und Unsern allerdurchlauchtigsten Erzhauß mit aller¬ gehorsamster Dienstgeflissenheit beständig, ohnveränderlicher Treue und Devotion bis in seyn Grab zu verharren, und zu gleichmässig: eyfrigster nachfolge seine Nachkommenschaft anzufrischen; Welches er auch seine aufhabenden guten aigenschaften nach wohlthun kann, mag und solle. Als haben Wir solchemnach mit wolbedachten Muth, guten Rath und rechten wissen ihme, Johann Jacob Schoiber die sonderbare gnad gethan, und ihn sambt allen seinen jezig und künfftigen Ehelichen Leibs¬ Erben, und deren selben Erbens Erben, Männlichen und Weiblichen Geschlechtes für und für in ewige Zeit in den Stand und Grad des Adels deren recht Edelgebornen Lehens= und Turniers=Genosst und Rittermäßigen Edl=Leuthen erhebt, gesetzt, dazu gewürdiget und Sie der Schaar=Gesell= und Gemeinschaft anderer Unserer und des Heil: Röm: Reichs, auch Unserer Erbkönigreich, Fürstenthum und Landen recht ge¬ bornen Lehens=Turnier, Genosst und Rittermäßigen Edl=Leuthen zugefiegt, zugesellet und gegleichet, als ob sie von ihren vier Ahnen=Dätter= und Mütterlichen Geschlechts beeder Seits recht geborne Lehens= und Turnier Genosst und Rittermäßige Edl=Leuthe von Altershero geboren wären. Und zu mehrer Bezeig und Gedächtnuß solch Unserer Gnad und Erhebung in den Stand und Grad des Adels haben Wir vorbenannten Johann Jacob Schoiber nachfolgendes Wappen und Uleinod gnädigst verliehen, solches auch ihme, seinen jetzig und künfftigen Ehelichen Leibes¬ Erben und derenselben Erbens Erben beederley Geschlechts für und für in ewige Zeit also zu führen und zu gebrauchen von neuen bewilligt, gegönnet und erlaubet als benanntlich: einen aufrecht gestellten Schild mit einem roth oder Rubin farben Spickl, darin ein nach seiner Art angekleideter, die linke Hand in die Hüft spreizend, in der rechten aber einen eisernen Hammer in die Höhe haltend: bis über die Mitte des Leibs fürwärts sehender Bergmann; in der linken blau oder lasurfarben Deldung ein Gelb oder Goldfarben, mit rückwärts über sich gewundenen doppelten Schwaiff, aufgesperrten Rachen und roth ausgeschlagener Zung, einwärtssteigender Löw, in der rechten Dranken einen gelb oder goldfarben mit 6 Strallen schimmernden Stern haltend; in der rechten Deldung aber ein mit ausgebreitteten Flügen und roth ausgeschlagener Zung einwärts sehender einfacher Adler,

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