Die Raming und ihre Bewohner

Vernunft und Geschicklichkeit befleissen, vor der aber ist Uns dem Heil: Röm: Reich und Unserem Durchlauchtigsten Erzhauß mit beständiger Treu und gehorsämster Dienstbarkeit ohne Unterbruch gewärtig und an¬ hängig sernd, anbei sich verschiedene begebenheiten zu Kriegs= und Friedens=Zeiten vor andern wohl verdient gemacht haben. Wann Wir dann gnädigl: angesehen, wahrgenommen und be¬ trachtet die Ehrbarkeit, gute Sitten, Tugend, Dernunft und geschicklich¬ keit wimit Uns der Ober= und Dorgeher bep Unserem Cammer=Gut der Stahel und Eisen=Gewerkschaft zu Stepr Johann Jacob Schoiber nebst deme gerühmt worden, daß er als Bürger daselbst zu Steyr Dreissig Jahr die Eysen=Handlung gleich seinen Dor= und Eltern durch das Heil: Röm: Reich und gesambt Unsere Erbländer zum merklichen Dor¬ theil deren Landesfürstlichen Mauth=Gefällen, so lang getrieben, bis von Uns ihme das Stadt=Richteramt daselbst aufgetragen, und er andurch bemüssiget worden, besagte Handlung niderzulegen; bey welcher mühe¬ samen Amtsverrichtung dan, und auch ehedessen selbiger andern, dem gemeinen Stadt=Weesen geleisteten Diensten zu schweigen, in den letzten Kriegs= und Contagions=Gefährlichkeiten öfters seyn Leben aussetzen müssen, indeme er dem Anno siebzehenhundert und vier schon bis Effer¬ ding in das Land eingedrungenen Feind mit dreyhundert Regutirten Bürgern nebst einem Lands=aufbott sich als Hauptmann entgegen ge¬ etzet; im siebzehenhundert und dreyzehenden aber zur letzten Pest=Zeit ihme als Stadt=Richtern meistentheils oblegen; zu einhaltung und ab¬ wendung solchen Übels die vorgekehrte Anstalten mit aufstell= und Di¬ sitirung deren Wachten, Examinirung deren Raisenden, bestell= und ein¬ richtung deren Krankenhäusern, und mehr andere Nothwendigkeiten zu besorgen, benebst als zugleich Stadthauptmann die jährlich auf gemeine Stadt Steyr gekommenen Recrouten aufzubringen und zu stellen, folg¬ sam derselbe nicht allein hiemit sondern auch nachdeme er bey unserer getreuesten Landschaft ob der Enuß als Dierten Stands Verordneter, und nach solch verflossenen Jahren als Ausschuß=Rath ernennet worden, in allen Fürfallenheiten sich zu Befürderung des Dublici Dienstes ganz willig und unverdrossen gebrauchen lassen, daß Wir andurch anlaß ge¬ nommen, denselben im siebzehnhundert und zwanzig unterm 29. No¬ vembris zum Bürgermeister mehrbesagt: Unserer Landesfürstlichen Stadt Steyr allergnädigst zu resolviren, hiernach auf sein beschehen allerunter¬ thänigste vorstellung, wie daß Er zum Ober= und Dorgeher bey Unserem Camer=Gut der Innerbergerischen Stachel und Eysengewerkschafft zu Steyr ernennet und bereits introducirt wäre, auch damit nicht weniger nuzen und Dienst laisten könnte, von solchen Burger=Maister=Ambt

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