Die Raming und ihre Bewohner

52 15 Wochen wiederholen. Besteht er die Drobe auch jetzt nicht, muss er ½ Jahr nacharbeiten. Aus dieser Zeit (um 1580—86) erliegt auch eine schriftliche Dor¬ stellung der Meister an den Burggrafen über das große Missverhältnis zwischen Materialpreisen, Betriebskosten und dem Warenpreise, mit der Bitte, es möge von Herrschaftswegen Abhilfe getroffen werden, sonst müssten die Schmiede verarmen. Es wird angeführt: „Bei Aufrichtung eines Geschäfts mueß bezallt werden der kapserl. Eisen=Camer 5 fl. 2 Grosch. 18 Pfennig dem Maister und Schlaher auf Brodt 050 5 fl. Fleisch, Käs, Milich, Schmalz, Eper, Salz 2 fl. Kohlen 1 fl. Pn 5 Grosch. Schlagerlohn # . 4 Grosch. 4 Werkzeug: Hamer 28 à 50 kr. Schlichthamer à 52- 56 kr. Braithamer à 4 2 kr. 6 à Zangen. 8— 02 0 kr. Braitzang à 0 kr. 1 Augzang à 2— 4 kr. Amboß 1 2 fl. à 20 Daar Eißen à 6 Grosch. 40 „Dom Paar Werchzeug macht man höchstens 2000 Clingen von den 10 Modl, vund bekomt dafür 9 fl. 7 Grosch. 22 Pfening. Und 1000 Zwailing Clingen, bezalt mit 9 fl. Da kommt der Maister zu Schaden um 5 fl. 1 Grosch. 6 Ofening. Dabep ist der Werchzeug hadri vund schlecht, das oft die Zall nicht herausgeht. Auf die Art kommt der Maister an Bedlstab!“ (Ohne Datum.)!) Anno 1588 wurden neue Verträge zwischen Klingenschmieden, Schleifern und Verlegern abgefasst und vom ersten Eisen=Obmann Christof Strutz bestätiget. Diese Verträge scheinen durch den schon mitgetheilten Erlass Kaiser Rudolf II. veranlasst worden sein. In denselben werden die Zahl der Mödl, Patronen und Ulingensorten namhaft gemacht, und zwar: 1 Mödl auf „Grätzer“=Gattung, 54 Patronen auf „Gekäppelte" und „Antribne“ 54 Datronen auf „Türkische“. Außerdem war noch das sog. „Hauffenwerk“, d. i. ganz ordi¬ näre, billige Waare. Es wurde auch festgesetzt, dass die Verleger und Messerer den Klingenschmieden stets baares Geld für die abgelieferte 1) Original in der Lade.

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