91 gehandhabt wird), denn da die Ottokare hier ihren Hauptsitz hatten, so ist es ganz natürlich, dass daselbst das höchste Gericht des Landes bestand. Daher kam es auch, dass noch lange darnach die Stadt von der Gerichtsbarkeit des Landrichters, in Vorfällen über Leben und Tod ausgenommen, frei war, und immer ihren eigenen Richter hatte. D er Burggraf zu Steyr hatte anfangs diese Macht, später der Stadtrichter, und die höchste Entscheidung der Landesfürst selbst, an den von jenem unmittelbar appelliert wurde. Die Ottokare führten auch eine große Hofhaltung, hatten viele Vasallen und Ministerialen, als Mundschenken, Truchsesse, Marschälle, Küchenmeister u. s. f., die sich in Steyr ansässig machten, woüberhaupt einzahlreicherAdel sichbefand.Wirfindenda schondie Preyhafen (Priuhaven), die Schecke (von denen das noch bestehende Scheckenamt den Namen hat), die Panhalme, Hüssendorfer , Kerschberger , die Ritter von Stadel (später Stadelkirchen), die Schachen , und sogar Polheime, die in den Urkunden der Ottokare als ihre Ministerialen erwähnt werden. 36) Mehrere von diesen adeligen Geschlechtern blühten lange in Steyr fort, und nahmen auch tätigen Anteil an der Verwaltung der Stadtämter. Dieser Zusammenfluss vieler Ritter und Adeligen machte auch größere Gewerbstätigkeit notwendig, um die mannigfaltigen Bedürfnisse derselben zu befriedigen; vorzüglich aber beförderten den Reichtum der Stadt die Eisenarbeiten und der Handel mit denselben. Von den Erzbergen wurde das Eisen au f der Enns hierher gebracht, und in vielen Werkstätten verarbeitet, selbst in die benachbarten Ortschaften erstreckte sich von hier aus diese Betriebsamkeit. Der Handel ging vorzüglich nach Regensburg (später nach Venedig), die Kaufleute jener Stadt reisten nach Konstantinopel, Kiew u. s. f., sie fuhren auf der Donau herab; in Enns war ein bedeutender Jahrmarkt und eine Warenniederlage. Ottokar VII. bestimmte genau die Abgaben, welche die Kaufleute von Regensburg, Ulm, Aachen und Köln auf dem Markte daselbst bezahlen mussten, aber auch ihre Freiheiten; 1190 wurden diese von Ottokar VIII. 36) Prevenhuber. S. 46 und s. f. in den Urkunden von Garsten und Gleink.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2