53 Nachdem die Burg und Stadt Steyr mit dem Land Österreich vereinigt worden, war erstere nur mehr eine große Herrschaft, dem Landesfürsten gehörig; sie erstreckte sich tief an der Enns und Steyr hinein, ja selbst Besitzungen in der Steiermark und die Herrschaft Hall bei Kremsmünster gehörten dazu. Oftmals kamen die Landesfürsten hierher und wohnten in ihrer Burg; diese war auch bisweilen als Morgengabe und Witwensitz ihren Gemahlinnen angewiesen, oder Anderen auf einige Zeit pfandweise überlassen, gewöhnlich standen aber derselben Burggrafen vor, die ein hohes Ansehen genossen, den Landesherrn vorstellten, unabhängig vom Landeshauptmann ihr Gericht und ihre Jurisdiktion ausübten, und nur unter dem Landesfürsten standen; sie waren aus den edelsten Familien dazu erwählt, und hatten anfangs auch die Regierung über die Stadt; da aber diese immer mehr Freiheiten erhielt, mächtiger und reicher wurde, eine eigene geordnete Verwaltung einrichtete, und sich immer unabhängiger gestaltete, so verminderte sich stets die Macht und der Einfluss der Burggrafen auf die Stadt und ihre Bürger, es trennte sich immer mehr die Herrschaft und Stadt Steyr, und um 1378 hörte die Jurisdiktion der Burggrafen über letztere fast gänzlich auf; da aber eine genaue Bestimmung über das wechselseitige Verhältnis und die Grenzen des Burgfriedens nicht aufgestellt war, so dauerten die beiderseitigen Eingriffe und Streitigkeiten noch lange, und oft mit großer Erbitterung fort. Die Burggrafen hießen auch öfters Pfleger, oder hatten einen Pfleger unter sich; bisweilen waren sie zugleich Vögte des gemeinen Landgerichtes oder Stadtrichter, wie der Edle von Panhalm 1303; man findet drei Pfleger zugleich 1394; es kommt ein Anwalt oder Stellvertreter des Burggrafen vor; später erscheinen Rentmeister oder Kastner, Schaffner, Amtleute, Burggrafenamts-Verwalter, und seit 1591 auch Gegenschreiber oder Kontrollore. Die Burggrafen waren aus den adeligen Familien der Seusenegger, Panhalme, Neidegger, Rohrer (später Besitzer von Leonstein), der Scheckhen (von denen das Scheckhenamt zu Steyr seinen Ursprung und Namen hat), der Atzenbrucker, Volkenstorfer, Kerschberger, Hayden, Walseer, Preuhaven, Ottensteiner, Hinterholzer, Zelkinger, Lichtensteiner, Grafenecker, Werdenberger,
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