460 Lehen zu übergeben 15). 1223 im April war Ekbert, Bischof von Bamberg, in Gleink, weihte dort in der Kirche den Altar des hl. Nikolaus und der hl. Magdalena ein und bestätigte die alten Privilegien 16). Im folgenden Jahre machte Abt Piligrin einen Tausch verschiedener Güter gegen andere mit H. Leopold VII., der aber für das Stift nicht vorteilhaft war. Auch wurde dem Kloster erlaubt in dem herzoglichen Walde an der Enns und Steyr zur eigenen Notdurft Holz zu fällen 17). 1233 bestätigte H. Friedrich II. dem Kloster den Besitz der Kirche Dietach und 1238 die anderen Besitzungen desselben und suchte zugleich den Schaden zu ersetzen, welchen das Stift durch den Tausch von 1224 erlitten hatte 18). Abt Piligrin starb um 1239; ihm folgte Engelbert I., von dem sich nichts aufgezeichnet vorfindet, er starb am 21. August 1251 und Abt ward nun Rudolph I., zu dessen Zeit 1252 Heinrich, Bischof von Bamberg, die Privilegien des Klosters bestätigte 19). Von 1261 bis 1263 war ein heftiger Streit zwischen dem Stifte Gleink und dem Pfarrer von Sierning wegen der Pfarre Dietach und ihrer Grenzen; letzterer hatte dieselben mit Gewalt durch Hilfe eines Laien an sich gebracht und widerrechtlich behalten. Der Streit kam sogar vor den Papst Urban IV., welcher dem Bischöfe von Olmütz die Beilegung desselben 1262 auftrug, allein dieser wurde wahrscheinlich daran verhindert und die Entscheidung geschah erst später 1263 durch Schiedsrichter, welche Dietach mit allen Rechten, Einkünften und Grenzen dem Stifte Gleink zusprachen, sowie sie auch die Filiale Stadel (Stadlkirchen) demselben für immer einverleibten und mit Dietach verbanden; der Ausspruch geschah zu Ebelsberg 1263 20). Rudolph I. starb am 25. Juni 1264, ihm folgte als Abt Konrad I. noch in diesem Jahre, indem er als solcher in der Bestätigungsurkunde der Privilegien des Klosters durch Berthold, Bischof von Bamberg, 1264 erscheint 21). 1269 erhielt er eine ähnlicheBestätigung vonOttokar von Böhmen 22). Eine bedeutende Zunahme bekam das Stift 1274 durch Pappo von Grünburg (Grunenpurch), welcher dem jeweiligen Abte von Gleink das Patronatsrecht über die, beiläufig eine Stunde entfernte, jenseits der Enns im jetzigen Lande unter der Enns liegende 14) L. c. S. 327. 15) S. 328. 16) S. 331. 17) S. 335 bis 338. 18) S. 338. bis 344. 19) S. 344. 20) S. 347. bis 350.
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