425 lud den Abt ein, ihn auf seiner Reise nach dem heiligen Grabe zu begleiten, welches auch geschah, aber der Abt starb auf der Rückreise. Arnhalm I. ward nun 1214 Abt, welcher mehrere Weingärten und die Befreiung von allen Zöllen in Österreich erwarb, aber schon 1216 starb. Nun wurde der Prior vonMelk unter demNamen Konrads III. zum Abte postuliert, da er aber 1218 Abt von Melk ward, kam an seine Stelle zu Garsten Reginbert I. 1219; unter ihmwurde das Kloster durch eine Feuersbrunst verheert, welche von einem Bösewicht verursacht wurde. Er begann denWiederaufbau desselben, vollendete ihn aber nicht, sondern starb schon 1223, in welchem Jahre sein Nachfolger Abt Berthold IV. als Zeuge in einer Urkunde von Gleink erscheint 19). Damals waren Für das Stift traurige Zeiten, das Kloster lag noch zur Hälfte in Ruinen und wurde nur mit großen Kosten hergestellt; 1231 plünderte dasselbe ein Anführer Herzogs Friedrich II. aus, dann raubten die Bayern bis an die Traun und Enns. Nebst diesem geschahen neue Erpressungen und ungerechte Forderungen von Seite der Vögte, worüber selbst Bischof Gebhard von Passau dem Herzog eine Anzeige machte und ihn um Abhilfe bat, 1230 bis 1232 20). Berthold starb 1233, denn schon in diesem Jahre erscheint sein Nachfolger Ulrich I. als Zeuge in einer Urkunde von Gleink 21). Unter ihm ging endlich die Bitte Gebhards, Ulrichs und der Mönche von Garsten in Erfüllung wegen der Unbilden der verschiedenen Vögte, die sich die Gewalt angemaßt hatten. H. Friedrich II. hielt eine Versammlung vor der Burg Sitzenberg, in welcher der Abt und die Mitglieder des Stiftes bewiesen, dass sie in ihren Besitzungen außer dem Landesfürsten vermöge alter Privilegien keinen Vogt haben dürfen; daher hob Friedrich dieses Unwesen auf, befreite das Kloster von allen Vögten, indem nur der Landesfürst der alleinige Vogt sei und drohte Strafe demjenigen, der sich gegen dasselbe solche Rechte anmaßen würde. Dies geschah 1235 22). 19) Kurz, III. Bd. S. 334, Z. 6. 20) Kurz, II. Bd. S. 545. 21) Kurz, III. Bd. S. 338. 22) Kurz, II. Bd. S. 546.
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