Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

420 von Garsten die Rede ist 7). Leopold Till in seinem Decennium des Abtes Anselm erzählt, dass 1677, als die alte Klosterkirche niedergerissen wurde, auch das Grab der Stifter mit vorzüglicher Sorgfalt eröffnet und die Gebeine des Markgrafen Ottokar und Elisens, der Schwester des heiligen Leopold von Österreich, darin in einer Ordnung gefunden wurden, dass man beide Leichname genau unterscheiden konnte. Am Schädel des Stifters hing ein Kreuz von außen vergoldet, von innen mit Reliquien versehen; am Kreuze hing eine zinnerne Tafel mit einer alten Schrift: IIII K. Decemb. Ottacher Fundator Loci hujus obiit et haec, sunt ossa sua. Die Gebeine Elisens bedeckte eine andere zinnerne Tafel mit der Inschrift: VI I D’ Octobris Elisabet fundatrix loci hujus obiit et haec sunt ossa sua; das Jahr des Todes war nirgends angemerkt. Die Zeit aber, wann die Gebeine hierher gebracht wurden, erklärt eine dritte, größere Tafel aus Blei, die dabei lag, worauf es heißt: „Anno Domini 1347 nonas Julii fundatorum ossa hic sunt sepulta sub Abbate Michaele“, aber woher sie gekommen, oder ob sie früher an einem anderen Orte der Kirche, oder, welches das Wahrscheinlichste ist, in der alten Losensteiner Kapelle begraben waren, wird nicht gesagt. Als 1686 die neue Stiftskirche vollendet war, wurden diese Gebeine mit allen aufgefundenen Sachen und Tafeln neu eingesargt und am 20. März in dieselbe feierlich übertragen. Der Sarg ist aus Kupfer, in zwei- Teile geteilt, oben liegt Ottokar, unten Elisabeth, welches auch eine Inschrift von außen andeutet, er ist aber nun in einem größeren, gemauerten Behältnisse, auf welchem oben aus Stein ausgehauen die Statue Ottokars liegt, aber die Inschrift über die Zeit seines Todes ist unrichtig. Ihm folgte in der Regierung der steirischen Mark sein Sohn Leopold der Starke, welcher die Schenkungen seiner Vorfahren bestätigte und neue machte. 1123 gewährte er dem Kloster die Freiheit von allen Vögten, indem nur die Landesfürsten selbst diese Stelle vertreten; ferner, Freiheit von Zoll und Maut im Kauf und Verkauf, die Erlaubnis zu fischen in allenWässern, die Leopold gehören, selbst im Ramingbache und der Enns, wo sie bei ihren Höfen und Gründen 7) L. c. S. 473, marchionissa Willibirge.

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