Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

414 ein Kongress in Eisenerz abgehalten wurde, nach dessen Berechnung die städtische Einlage damals 417.764 fl.3 ½ kr. betrug, wovon die 6-prozentigen Interessen sogleichmit 25.065 fl. 50 kr. erhoben werden konnten; die alten Erträgnisse wurden zum Einlagkapital geschlagen, wodurch es auf 650.399 fl. 23 ¼ kr. stieg. 1777 am 12. März verkaufte die Gewerkschaft das einstige Erbische Haus am Stadtplatze an Franz Karl Scheuchenstuhl, Obervorgeher in Weyer. Ein anderer Stand der Dinge trat unter K. Joseph II. 1782 ein; die Widmung wurde am 8. November aufgehoben, die Zwangsanstalten und Gesetze der Verschleißwidmungen und Preissatzungen wurden abgeschafft. Alles dieses weckte auch den Mut der Gewerken, dass sie eine Vorstellung an den Kaiser erließen worin sie zu zeigen suchten, dass die Eisengewerkschaft weder minorenn, noch so verschwenderisch wäre, dass sie so lange unter der Vormundschaft des Oberkammer-Grafenamtes hätte sein müssen; sie baten um Aufhebung desselben und in der Tat hob Joseph II. dieses für den Staat ohnehin so kostspielige Amt auf und vom 1. November 1782 wurde den Gewerken wieder die eigene, freie Verwaltung ihres Eisenwesens zurückgegeben, welche 1783 in Wirksamkeit trat; in welchem Jahre auch eine große Zusammenkunft in Eisenerz zur Festsetzung eines neuen Verwaltungssystems abgehalten wurde, wobei von Steyr als Deputierte der Syndikus Guggenpichler und der Stadtkassier Menhardt erschienen. Die drei Glieder wurden bestätigt, jedes Glied erhielt 13 stimmführende Votanten, aber die anordnende Gewalt der ganzen Hauptgewerkschaft, welche die Prinzipalität hieß, wurde der Stadt Steyr übertragen, womit jedoch manche schlecht zufrieden waren, welche behaupteten, dieses Glied verstände am wenigsten von dem Geschäfte. Jedes Glied hatte zwei Deputierte zu wählen, welche zu den nach Erfordernis der Sachen abzuhaltenden Kongressen abgingen, die größtenteils in der Stadt Steyr abgehalten wurden, wo sich die Direktion, der Kanzleidirektor und Referent befand. Da wurden die geeigneten Gegenstände vorgetragen, die Votanten gaben ihre Stimme schriftlich ab und der Beschluss wurde von der Kanzlei

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