Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

412 berechnet und den Interessenten gutgeschrieben und zum Einlagskapitale hinzugeschlagen. Man errichtete wohl eine Armenkasse bei jedem Gliede, aus welcher den armen Interessenten von ihrem Eigentume etwas Almosen von Zeit zu Zeit abgereicht wurde; aber die größten Gewerke bekamen sehr wenig und forderten sie öfters, so wurde ihnen dieses noch als schimpflich angerechnet. So erging es auch der Stadt Steyr, die dadurch in eine große Verlegenheit und Schuldenlast geriet; auch sie erhielt bis 1687 nichts. Dazu kam noch, dass sie auch die Kapitalien der frommen Stiftungen, des Spitales, Bruder- und Siechenhauses, im Betrage von 59.000 fl., in ihrer Einlage bei der Gewerkschaft hatte; sie musste jährlich die Zinsen pr. 3575 fl. an die betreffenden Stiftungen bezahlen, erhielt aber von derselben nichts, musste daher alles vom eigenen bestreiten, Schulden machen und Interessen bezahlen und überdies hatte die Stadt noch die alten Eisenschulden zu tilgen. Es wurdenwohl während dieser Zeit manche Untersuchungen und Kommissionen überhaupt oder zwischen der Stadt und Gewerkschaft vorgenommen, z. B. 1678, 1680, allein es wurde nur wenig ausgerichtet. 1678 wurde ein neuer Eisensatz gemacht; die Stadt Steyr ließ sich nur mit der Bedingung auf denselben ein, dass die Gewerkschaft schuldig sei, den steirischen Handels- und Arbeitsleuten jedes Mal zu Ende des Jahres auf jeden pr. 8 fl. 2 pf. bezahlten Scharsachstahl 4 Schillinge mit vorderem Hackenstahle wieder zurück gutzumachen, welches das Stahlbenefizium hieß. Sie erhielten gewöhnlich 125 Zentner Hackenstahl oder 752 fl. 5 kr., welche auf das Rathaus abgeliefert wurden. 1679 ist die kleine Eisenkammer oder Pfundwaage von der Gewerkschaft der Stadt samt dem Gewinne und Verleihungsrechte überlassen worden; sie trug damals jährlich bei 300 Thaler ein, daher auch der Pfundwäger 300, 250, oder 200 fl. Besoldung hatte; sie war im Rathause, aber es durfte niemanden auf einmal mehr als 50 Pfund verabfolgt werden. 1699 erschien ein k. k. Befehl, dass der Eisenbezirk wegen Militärquartier bei seinen Freiheiten geschützt werden soll.

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