Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

402 Abhange nahe die Enns, sowie am jenseitigen nicht ferne die Mur fließt, veranlasste eine zweite, geographische Abteilung, sodass alle, die an der vordem Seite tiefer in die Steiermark hinein liegen, ihr ausgearbeitetes Erz nach Steiermark, alle hingegen, welche auf der entgegengesetzten inneren Seite bauten, ihre Produkte gegen Österreich abführten. Für beide Teile wurden Schmelzöfen und Hammerwerke, auch Verschleißgewölbe errichtet und so entstanden aus der Verschiedenheit der Lage zwei verschiedene Gattungen der Gewerken, nämlich die Vordern- und Innerberger (oder Eisenerzer) Gewerke. Zur Emporbringung des Bergbaues trugen in älterer Zeit die Herren von Avelanz und vom Mürztale vieles bei, dann die Ottokare, von denen einer, Ottokar I., schon 906 als Herr im Enns- und Mürztale und als Graf von Leoben erscheint. 1170 schenkte die Witwe des steirischen Ottokars VII. (V.), Kunigunde, einen Grund bei Leoben, wo man Eisen grub, dem Stifte Vorau 3). 1173 verschaffte Ottokar VIII. (VI.) der Karthause zu Seitz von dem Orte Leoben 20 Klumpen oder Maß Eisen (Flößen) 4). Unter ihm und seinen Vorfahren war wohl in der Stadt Steyr die Bearbeitung des Eisens vom Innerberge schon häufig und wahrscheinlich selbst der Handel mit den Eisenwaren, wenn auch nicht bedeutend, doch im Emporblühen und mit Privilegien versehen. Gewisse Nachrichten über den späteren Zustand des Eisenwesens während der Regierung der Babenberger und des böhmischen Ottokars haben wir nicht; aber schon unter Kaiser Rudolph I. wird wieder der Handel der Steyrer erwähnt und sein Sohn, K. Albrecht I., gab der Stadt Steyr das große Privilegium, oder die Erneuerung des alten, vermöge dessen alles Eisen, welches zur Stadt geführt wird, dort durch drei Tage den Bürgern zum Verkaufe um einen billigen Preis feilgeboten werden musste; erst nach Ablauf dieser Zeit durfte der Verkäufer mit seinem Eisen weiterziehen. Auch bewilligte er den Bürgern von Steyr Mautfreiheit, oder sehr geringe Zölle für das Eisen. 3) Grafs Leoben. S. 29. 4) L. c. S. 30

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