Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

313 5. Die auswärtigen Bäcker und Müller dürfen nach weggenommener Fahne zu ihrem Hausbedarfe hier Getreide kaufen. Von den Getreide-Abmessern sollen vier Geschworene sein. 6. Müller und Bäcker vom Lande dürfen nur an Wochenmärkten sogenannte Patzen und Laibe zu zwei Kreuzern nebst Wecken bis 12 Uhr mittags verkaufen; auch an hohen Festtagen ist ihnen dieses nach alter Sitte erlaubt. 7. Da der Verkauf der groben und feinen Leinwand beim Rathause so sehr abgenommen hat, dass nicht der dritte Teil mehr, wie sonst, auf den Wochenmarkt herkommt, dieselbe deswegen so teuer ist und die Bürger und venetianischen Handelsleute wegen des schädlichen Fürkaufs ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können, so soll künftig alle Leinwand nur allein auf dem Rathause verkauft werden, sonst ist die Ware verfallen und noch eine Strafe gesetzt. 8. Die Fleischhauer sollen die Häute nur den hiesigen Lederern verkaufen und das Unschlitt im Oelberge feilbieten. Die Fischer sollen ihre Fische nächst dem Steyrtore, die fremden aber bei dem Brunnen auf dem Platze verkaufen. Nebst diesem wurden auch Verordnungen, die Brauer, Fragner u. s. w. betreffend, erlassen; der Salzhandel wurde vermöge eines k. Dekretes der niederösterreichischen Kammer zur Stadt gezogen und eine eigene Salzkammer errichtet. Mitten unter diesen Anstalten und neuen Einrichtungen, um der Stadt aufzuhelfen, wurde doch auch das Religiöse und Kirchliche nicht vergessen und hintangesetzt. Der unternehmende Abt Anselm, der seine Vaterstadt sehr liebte und in mehreren, ihm unterge-benen Pfarren so vieles zu ihrer Herstellung und Verschönerung getan hatte, bewirkte nun auch die Verherrlichung der Stadtpfarr-kirche, als oberster Pfarrer derselben. Ein neuer Hochaltar sollte dieselbe zieren, die andern Altäre, Kanzel, Orgel u. s. w. sollten in besseren Stand hergestellt werden; die Arbeit wurde auch begonnen und rückte unter seiner Leitung schnell vorwärts, sodasswenigstensderHochaltar imSeptemberdieses Jahres1688 fast

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