Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

312 von den Jahren 1674 bis 1685 noch 154.072 fl. zu fordern. Die Kommissäre machten nun ihren Bericht an den Hof; welche Wirkung derselbe aber machte, ist nicht bekannt. Übrigens wur-de mancher Unfug abgestellt, auf genauere, bessere Verwaltung gedrungen, Sparsamkeit eingeschärft und manche Vorschläge wurden gemacht, der Stadt aufzuhelfen; unter diesen war auch die Bitte an den Kaiser, derselben einen neuen Jahrmarkt auf 14 Tage und alle Monate einen Wochenmarkt zu bewilligen. Damals wurde auch eine neue Wochenmarkts-Ordnung eingeführt, oder vielmehr jene von 1608 nach den Bedürfnissen der jet-zigen Zeit umgeändert; das Wichtigere derselben besteht in folgendem: 1. Die Marktfahne soll von Georgi bis Michaeli von 6 bis 10 Uhr und im Winter von 7 bis 11 Uhr ausgesteckt werden; während dieser Zeit haben nur die Bürger und angevogten Inwohner das Marktrecht, später erst die auswärtigen Parteien; sie dürfen aber nur zu ihrer Notdurft kaufen, nicht zu weiterem Handel. 2. Keiner darf heimlich Getreide bestellen; jeder Bürger darf 1 bis 20 Metzen kaufen, wie es seine Wirtschaft fordert. Auch die Eisenarbeiter, welche ihre Arbeit zur Stadt bringen, können während der ausgesteckten Fahne das nötige Getreide sich an-schaffen, selbst gegen drei Muth Roggen jährlich; will einer aber mehr, so muss er bei dem Bürgermeister darum ansuchen. 3. Alles zum Handel angekaufte Getreide muss bei der Stadtmaut angezeigt werden; das Einsetzen desselben in den Häusern ist verboten; dies soll nur in dem Stadtkasten geschehen, wofür eine kleine Abgabe zu bezahlen ist. 4. Will ein Bürger oder ein anderer mit Getreide handeln, so soll er es vorzüglich bei Schlössern, Klöstern oder Pfarren kaufen; er muss es aber bei der Maut anzeigen und eine Bollete lösen. Jene, welche Pferde haben, sowie die Müller und Bäcker, sollen nicht auf dem Wochenmarkte, sondern zwei Meilen entfernt von der Stadt ihr Getreide kaufen; das Handeln mit Getreide und Mehl ist ihnen aber verboten.

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