Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

310 gelegt und einigeMauern bis zur Hälfte aufgebaut worden waren. Man begann auch die Fortsetzung des Baues; vollendet wurde derselbe aber erst 1687; die Pfarrgeistlichkeit wohnte indessen im Schwarzhofe außerhalb des Gilgentores. Die Kosten der Erbau-ung beliefen sich auf 5646 fl., wozu das meiste die Stadt, einiges die Kirche und der Abt Anselm beitrug. Am 2. Mai 1685 starb der Stadtpfarrer Aemilian Raitenberger, im 78. Jahre seines Alters; er hatte das Jubelfest seiner Profess und des Priestertums gefeiert. An seine Stelle kam P. Roman Wall, aus Elchingen in Schwaben, geboren am 15. Juni 1627. Er machte am 15. August 1647 in Garsten Profess, ward am 13. November 1652 Priester, dann 1660 Prior; er war auch apostolischer Protonotar und oftmaliger Prokurator bei Abtwahlen. Schon lange hatte die Stadt angehalten um eine Untersuchung des Vermögensstandes und der Mittel zur Abhilfe gegen die vielen Schulden, die seit einem Jahrhunderte auf derselben lasteten. 1677 war wohl eine Kommission hier, allein es kam zu keinem Resul-tate und seitdem war sie unter verschiedenen Vorwänden unterblieben, indem selbst manche Stadträte dieselbe nicht mehr wünsch-ten. Nun erging aber vonWien ein scharfesDekret, die schon lange anbefohlene Untersuchung vorzunehmen; zu Kommissären wurde der Abt Anselm und Georg Buel, Syndikus der landesfürstlichen Städte, ernannt, denen der Magistrat alle Daten und Akten der vorigen Kommissionen, alle Rechnungen und Berichte übergeben musste, damit sie eine genaue Kenntnis des Zustandes der Stadt erlangen und darüber dem Hofe bestimmte Relation geben könnten. 1686 begann die Untersuchung, zu deren Behufe ein eigenes Rechnungskollegium in Steyr eingeführt wurde. Die Kommissäre trugen allen Beamten bei Verlust ihrer Stelle auf, genaue Rech-nung zu legen. Abt Anselm untersuchte selbst die Kirchenrechnungen von zehn Jahren und da sie nicht richtig waren, wurde ein anderer Kirchenamts-Verwalter eingesetzt. Die Untersuchung überhaupt zog sich aber in die Länge; der Magistrat verlangte die Dauer des bestehenden Senates auf vier Jahre, indem man sich sonst nicht leicht in die Geschäfte finden und genaue Rechenschaft ablegen könnte;

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