Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

290 um Nachlassbewilligung derselben für diese 228 Häuser, so lange bis sie wieder Besitzer bekämen und umRückzahlung oder Abschreibung alles dessen, was sie bisher für dieselben leistenmusste, eingeschritten, allein fruchtlos; ja sogar für die elf Häuser, die den Jesuiten und jene zwei, welche den Dominikanern eingeräumt worden waren und die schon K. Ferdinand II. 1631 und 1635 für steuerfrei erklärt hatte, wurden von den Ständen die Steuern gefordert. Sie wandten sich nun an die bekannte Güte des Kaisers, welcher auch 1639 eine Kommission anordnete, um genau den Stand der Stadt zu untersuchen. Und es fand sich, dass wirklich so viele Häuser öde lagen, aber auch noch gegen 100 andere von so armen Leuten bewohnt wurden, die keine Abgaben leisten konnten, ja kaum den täglichen notdürftigen Unterhalt hatten. Auf den Bericht dieser Kommission und die Bitten der Bürger erfolgten auf den Vorschlag der niederösterreichischen Regierung und Kammer eine gnädige Antwort und mehrere Anordnungen, um, wie es in derselben heißt, „der durch Kriegsgefährlichkeiten so herabgesunkenen und dem Untergange nahen Stadt“ aufzuhelfen. Die 228 öden Häuser wurden von allen Steuern und Abgaben frei erklärt und in Ansehung der 13 Häuser die alte Bewilligung erneuert. Dies wurde auch den Ständen zu Linz bekanntgemacht, denen ebenfalls dieser Abfall an Steuern zu Wien abgerechnet wurde. Ferner machte der Kaiser folgende Anordnungen: Der Vorkauf bei den Häusern sei verboten, neue Brauhäuser sollen nicht mehr errichtet, die neuen Salzkammern und deren schädlicher Verkauf abgestellt, die Stadt so viel als möglich von Durchmärschen, Einquartierungen und Musterungen frei erhalten und die Sonn- und Feiertagsmärkte im Umkreise einer Meile, besonders zu Sierning, abgeschafft werden. Zwei Kommissäre sollen allezeit den Wahlen beiwohnen, der Stadtrichter soll alle Jahre vor der Regierung zum Empfange des Bannes und der Acht erscheinen, der Bürgermeister aber alle zwei Jahre dort sich stellen. Diejenigen, welche zur Zeit der katholischen Reformation von Steyr weggezogen sind, aber noch Kapitalien daselbst haben, sollen von einem Gulden einen Kreuzer bezahlen und jene Pupillen, die sich außer der Stadt verheiraten, den zehnten Pfennig derselben verabfolgen. Alle Zahlungstermine wurden

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