Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

254 Stadtanwalt (Stellvertreter des Statthalters), Johann Mayr zum Bürgermeister, Niklas Frizler zumStadtrichter und Johann Sonnenblat zumStadtschreiber ernannt. In den altenRat kamenHändl,Madlseder usf., andere in den jungen Rat und zu den Genannten. Aus Mangel an Katholiken mussten doch auch Protestanten unter dieselben aufgenommen werden. Nun wurden ebenfalls die verschiedenen Ämter größtenteils durch Katholiken besetzt; sie waren damals folgende: Das Scheckenamt, Kirchen- und Spitalamt, die Verwaltung des Bruderhauses (welche Zettl, der Verfasser der Chronik, erhielt), des Herrnhauses bei der Steyr, das Stadtkammeramt (welches Hanns Himmelberger, der später ein so trauriges Schicksal hatte, verwaltete), die Brücken- und Brunnen-Verwaltung, das Mautamt, der Steuerschreiber, Ungelder in der Stadt, Ungelder auf dem Lande, der Wein-Visierer, die Viertelmeister (im Ennsdorfe waren es Zettl und Büchner). Der Bürgermeister, Stadtrichter und Stadtschreiber legten nun den Amtseid ab und die Bürger schworen Gehorsam und Treue, worauf die Kommissäre fortreisten. Am 14. Februar erschien dann von Linz ein strenger Befehl an die Viertelmeister von Steyr, ihren untergebenen Bürgern aufzutragen, alle Sonn- und Feiertage dem katholischen Pfarrgottesdienste beizuwohnen, zu keinem protestantischen Prediger zu gehen, das gewöhnliche lutherische Singen und Lesen in den Häusern zu unterlassen, keine solche Lehrer für die Kinder zu halten, und dass die Handwerker keine Zusammenkünfte ohne Bewilligung des Bürgermeisters und ohne Beisein eines Kommissärs aus dem Rate halten sollen. Im Oktober kamen wieder der Abt von Göttweig und Johann Spindler von Hofeck als k. Kommissäre hier an; jener hielt eine Predigt zur Bekehrung der Protestanten, ein Patent vom 10. Oktober wurde auf der Kanzel verlesen und dann auf dem Stadtplatze bekanntgemacht; während der Publikation waren die Tore gesperrt undkeinMenschdurftehinaus.Der Inhalt desselbenwar:AllePrediger und Lehrer, die sich noch imLande befinden, sollen dasselbe verlassen; der Besuch des katholischen Gottesdienstes, die Beobachtung der Fasten usw. wurde eingeschärft; den Zünften befohlen, sich Fah-

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