Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

233 Im neuen Jahre 1600 ging die katholische Reformation festen Schrittes vorwärts, ein Dekret erschien nach dem andern in Steyr dieselbe betreffend; man unterhandelte mit dem Landeshauptmanne mündlich und schriftlich, schickte sogar Deputationen nach Prag zum K. Rudolph II., alles umsonst; es wurde strenge befohlen, den katholischen Gottesdienst zu besuchen, die Fasttage zu halten, zu Ostern zu beichten und zu kommunizieren, die Ausübung der protestantischen Religion und ihrer Gebräuche wurde verboten, die Schulen mussten mit katholischen Lehrern besetzt, und Akatholiken durften nicht als Bürger aufgenommen werden. Da manche ihre Kinder in den lutherischen Ortschaften Losensteinleithen, Stadlkirchen u. s. w. taufen ließen, wurden sie nach Linz vorgerufen, mit Arrest und Geldstrafen belegt. Im April wurde sogar ein gewisser Dr. Rueff, ein gelehrter Mann, nach Steyr geschickt, um zu predigen, und den Gottesdienst zu halten. Allein weder der Magistrat noch die Bürger hatten eine große Freude am Besuche des katholischen Gottesdienstes, worüber sich der Landeshauptmann sehr ereiferte, und da es ihm zugleich um die 8000 Dukaten zu tun war, so berief er mehrere aus dem Rate nach Linz; fünf von demselben kamen auch am 7. August dort an, und wurden aufgefordert die 8000 Dukaten alsogleich zu erlegen, und einen Revers auszustellen, worin sie sich verpflichten sollten, sich ganz und gar an die Religionsreformation zu halten; bis aber dieselbe in Steyr ganz durchgeführt sein würde, sollten sie zu Linz im Arrest verbleiben; wer aber in seinem Gewissen sich beschwert finden würde, könnte mit seinem Vermögen ungehindert aus dem Lande ziehen. Der Magistrat zu Steyr wollte aber weder den Revers förmlich ausstellen noch bezahlen, daher blieben die Abgeordneten im Gefängnisse, wo sie hart behandelt wurden. Einer von ihnen, Michael Aidn, ein alter Mann, der früher Bürgermeister und Stadtrichter gewesen war, erkrankte in demselben, und nur auf Bitten vieler Vornehmer und Adeliger wurde es ihm erlaubt, in ein bürgerliches Haus gebracht zu werden, wo er auch nach vier Tagen starb. Die übrigen wollte der Landeshauptmann durchaus nicht freilassen, bis die 8000 Dukaten bezahlt wären, doch besann er sich später eines Besseren, und entließ sie nach geleisteter Kaution

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