Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

229 Im Anfange des folgenden Jahres 1598 begann nun der Sturm gegen Steyr loszubrechen; der Landeshauptmann berief den Bürgermeister, Stadtrichter und Stadtschreiber nebst drei Ratsherrn und sechs aus der Gemeinde nach Linz, es wurden aber nur zwei vom Rate, Hanns Muth und Hieronymus Händl abgesandt. Diesen wurde nun am 10. Jänner in Beisein des Abtes von Garsten, bei Vermeidung der höchsten Ungnade, und einer Strafe von 4000 Dukaten, befohlen, ihre Kirchen zu sperren, die Prediger aus dem Lande zu schaffen, und den Pfarrer Lampel auf das Schloss nach Linz zu bringen oder doch so zu verwahren, dass er nicht entfliehen könne. Dabei meldete der Landeshauptmann, der Kaiser wolle niemanden in seinem Gewissen kränken, begehre aber Gehorsam, und lasse sich die Kirchen in seinem Lande nicht entziehen. Die Abgesandten berichteten nun diesen Stand der Dinge zu Steyr; es wurde Rat gehalten, und eine Verteidigungs- und Bittschrift aufgesetzt, in welcher die Bürger erklärten, sie seien der reinen Lehre Gottes, nicht aber einer Sekte ergeben, sie hätten sich immer durchTreue gegendenLandesfürstenausgezeichnet,diePfarrkircheseiihrEigentum, und da schon so lange der Gottesdienst nach der augsburgischen Konfession ausgeübt worden, so können sie in die Abtretung derselben, und in die Abschaffung der Prediger nicht willigen, besonders da ja der Landeshauptmann selbst sagte, dass der Kaiser niemanden in seinem Gewissen und Eigentume beeinträchtigen wolle. In Ansehung des Pfarrers Lampel versprachen sie ihn bis zum Ausgange des Prozesses zu behalten, und baten die Verantwortung desselben anzunehmen. Sie stellten auch vor, dass durch diese Verordnung die Stadt und das Land einen großen Schaden in Ansehung des Eisenwesens erleiden müsse, denn viele würden wegziehen, ihre Kapitalien aufkünden, und das Geld, welches doch so nötig ist, mit sich nehmen, wodurch der Ruin der Eisengesellschaft vollendet würde. Allein alles war fruchtlos, der Landeshauptmann drückte in seiner schriftlichen Antwort vom 13. Februar seine Verwunderung aus, dass sie den deutlichen Dekreten des Kaisers Rudolph nicht Folge leisten wollen; er gebot, alles zu befolgen, und die bestimmte Strafe von 4000 Dukaten zu bezahlen, sonst würde Exekution über die Güter der Ratsherrn verhängt

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