Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

222 meine Musterung über diese städtischen Truppen; zum Obersten über alle wurde Daniel Straßer, Ratsherr von Steyr, erwählt. Am letzten Juni kamen Se. Majestät in Enns an, wurden vom Herrn Gundaker von Starhemberg im Namen der Stände empfangen, und dann hielt auch Daniel Straßer eine zierliche Rede an Hochdieselbe, welche die Truppen der Städte besahen, und gnädigst entließen, dass sie am ändern Tage nach Hause ziehen konnten. Im Jahre 1583 ging inAnsehung der Eisenhandlungen, welche die Bürger bisher für sich einzeln geführt hatten, eine bedeutende Veränderung vor, indem dieselben aufgehoben wurden, und eine Kompanie oder Eisengesellschaft unter Garantie der Stadt errichtet wurde. Dieses geschah vorzüglich auf Betreiben des Erzherzogs Karl von der Steiermark; die Bürger traten nicht sosehr freiwillig, als vermöge der Befehle K. Rudolphs dazu. Der erste Kassier dieser Gesellschaftwar Hanns AdamPfeiferl, welcher nebst manchen andern dieser Veränderung sehr geneigt war, während viele nur Unglück und Schaden davon erwarteten. Damals wurde auch der neue Gregorianische Kalender auf Befehl K. Rudolphs eingeführt; viele protestantische Stände hatten aus Hass gegen den Papst die Annahme desselben verweigert, weil er auf dessen Veranlassung verfertigt worden war. In Steyr widersetzten sich die protestantischen Prediger nur der Kundmachung desselben von der Kanzel herab, mussten aber gehorchen. Als nun 1584 Stephan Twenger nach Regensburg zur Ordination geschickt wurde, schlug der Superintendent dieselbe ab, weil die Steyrer sich durch Annahme des Kalenders wieder dem Papste unterworfen hätten; diese beschwerten sich hierüber, und behaupteten, es sei bloß eine politische Sache, die Veränderung des alten Kalenders sei sehr gut, der Kaiser habe es befohlen, sie konnten also nicht widerstreben; wie sich dieser Streit endigte, ist unbekannt. In diesem Jahre wurde endlich auch durch k. Kommissäre ein Vertrag zwischen der Stadt und dem Kloster Garsten wegen des Burgfriedens und Zehents abgeschlossen, worüber seit 1523 Prozess geführt worden war; in Ansehung des Landgerichtes blieb aber die Sache noch unentschieden.

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