216 Die Stadt Steyr wurde aufgefordert, zwei bespannte Wagen mit zehn Pferden zu schicken, und solange der Feldzug dauere, zu unterhalten; auchwurde vomMagistrate und denVermöglicheren der Bürgerschaft ein Darlehen begehrt, und diese bewilligte 20,300 fl. auf drei Jahre ohne Interesse. Bei diesemKriegszuge wurden durch ein Dekret vom 26. Juni alle, welche den Adelstitel führten, aufgefordert, in eigener Person, mit Reisigen und Pferden, bei Verlust ihres Adels, zu erscheinen. Dies verursachte bei den adeligen Bürgern keinen kleinen Lärm und Schrecken, undmancher mochte nun sein Adelsdiplom verwünschen; allein es lief doch alles gut ab. Auf Bitten des Rates wurden vomKaiser alle jene freigesprochen, welche ein Richteramt oder eine Stelle beim Magistrate bekleideten; da nun die meisten Adeligen solche Ämter hatten, und andere bewiesen, dass sie sich ihrer Adelsrechte nie bedient, sondern immer bürgerliche Gewerbe ausgeübt hätten, so wurden auch sie durch die Vermittlung des Landeshauptmannes vom Zuge gegen die gefürchteten Türken befreit. Die Gefahr und der Krieg dauerte nicht lange; Sultan Solyman (Suleiman) belagerte das so tapfer verteidigte Szigeth in Kroatien; alle Stürme waren fruchtlos; der Sultan starb während der Belagerung; erst nach seinem Tode wurde diese Festung erobert, und der tapfere Graf Niklas von Zriny starb als Befehlshaber derselben, in dem letzten Augenblicke mit den Seinigen in vollem Waffenschmucke dem Untergange freiwillig sich weihend, den Heldentod. Selim II., Solymans Nachfolger, führte dann seine Scharen aus Ungarn zurück, und K. Maximilian ließ die seinigen auch größtenteils auseinander gehen, 1566. Im folgenden Jahre, 1567, übergab das protestantische Ministerium dem Magistrate die auf dessen Begehren verfasste Kirchenordnung, worin es unter andern auch riet, den alten, gewöhnlichen Kirchenornat beim Altar zum Abendmahle wieder zu gebrauchen, welcher zur Unzeit und ohne Wissen des Rates weggetan worden war, indem er zur Zierde und größeren Achtung vor den Zeremonien dienen würde. Es wurden auch die Festtage des Jahres bestimmt, welche gefeiert oder abgeschafft werden sollten; eine Verordnung wurde
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